Verschreibungspflicht

Desloratadin und Flurbiprofen rezeptfrei APOTHEKE ADHOC, 27.06.2013 11:36 Uhr

Neue Präparate: Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht empfiehlt den OTC-Switch für Desloratadin und Flurbiprofen. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Es wird voller in der Sichtwahl: Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht hat beschlossen, den OTC-Switch für das Antihistaminikum Desloratadin und das Halsschmerzmittel Flurbiprofen zu empfehlen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ist nun dafür verantwortlich, die Empfehlungen in der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) umzusetzen.

Mit dem OTC-Switch für Desloratadin bekommen die bereits verschreibungsfreien Wirkstoffe Cetirizin, Loratadin, Dimetinden und Clemastin Konkurrenz. Das Originalpräparat Aerius von MSD Sharp & Dohme wurde 2001 zugelassen. Generika gibt es seit etwa einem Jahr.

Mit rund 680.000 Verordnungen im vergangenen Jahr lag Desloratadin nach Analysen des Marktforschungsunternehmens Insight Health bei den Antihistaminika auf Platz 4 – hinter Cetirizin, Loratadin und Dimetinden.

Beim Umsatz kommen die Desloratadin-Präparate mit 13,1 Millionen Euro (Herstellerabgabepreis, HAP) auf Platz 2 – hinter dem Schnelldreher Cetirizin. Mit Apothekenverkaufspreisen von rund 24 Euro für die 20er-Packung liegt Desloratadin derzeit allerdings deutlich über der OTC-Konkurrenz, bei denen eine Packung weniger als 7 Euro kostet.

Die Entlassung von Flurbiprofen aus der Verschreibungspflicht betrifft derzeit nur Reckitt Benckiser und seine Marke Dobendan. Bislang sind lediglich Lutschtabletten verschreibungsfrei. Nun sollen alle Präparate „zur Anwendung im Mund- und Rachenraum zur kurzzeitigen symptomatischen Behandlung bei schmerzhaften Entzündungen der Mund- und Rachenschleimhaut“ freigegeben werden.

Damit kann Reckitt Benckiser ein Granulat, das wie die Tabletten 8,75 mg Flurbiprofen enthält, als OTC-Präparat auf den Markt bringen. Die Augentropfen Ocuflur von OmniVision mit demselben Wirkstoff unterliegen aber auch weiterhin der Rezeptpflicht.