Verschreibungspflicht

Desloratadin für die Sichtwahl? APOTHEKE ADHOC, 17.04.2013 14:58 Uhr

Von hinten nach vorne: Antiallergika mit Desloratadin sollen apotheken- statt verschreibungspflichtig werden. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Antiallergika mit dem Wirkstoff Desloratadin könnten in der kommenden

Saison in der Sichtwahl stehen. Denn Ende Juni muss der

Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht über einen Antrag

zum OTC-Switch entscheiden. Damit bekommen Cetirizin, Loratadin,

Dimetinden und Clemastin Konkurrenz. Allerdings dürften auch die Preise

in den Keller gehen.

Das Originalpräparat Aerius von MSD Sharp & Dohme wurde im Januar 2001 zugelassen, seit etwas mehr als einem Jahr gibt es Generika.

Mit rund 680.000 Verordnungen lag Desloratadin 2012 nach Zahlen des Marktforschungsunternehmens Insight Health auf Platz 4 unter den Antihistaminika – nach den verschreibungsfreien Wirkstoffen Cetirizin, Loratadin und Dimetinden.

Nach Umsatz kommt Desloratadin mit 13,1 Millionen Euro (Herstellerabgabepreis, HAP) sogar auf Platz 2 – mit weitem Abstand zum Schnelldreher Cetirizin.

Mit Apothekenverkaufspreisen von rund 24 Euro für die 20er-Packung liegt Desloratadin – analog zu anderen Rx-Substanzen wie Levocetirizin, Fexofenadin, Ebastin und Rupatadin – deutlich über den OTC-Produkten, die weniger als 7 Euro kosten.

Der Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht bezieht sich auf Arzneimittel zur oralen Anwendung mit den Indikationen allergische Rhinitis und Urtikaria in Einzeldosen à 5 mg für Erwachsene sowie 1,25 und 2,5 mg für Kinder und eine Tageshöchstdosis von 5 mg. Betroffen sind Filmtabletten und Lösung, nicht aber womöglich Schmelztabletten.

Rezeptpflichtig sind außerdem Mizolastin, Hydroxyzin, Terfenadin und Azelastin.