Verschiedene Antibiotika sind von Lieferengpässen betroffen – ein Beispiel ist Vancomycin. Aufgrund einer Ausnahmegenehmigung darf Vancomycin CP 500 mg daher bis zum 30. April in österreichischer Aufmachung in den Verkehr gebracht werden.
Vancomycin besitzt bakterizide Eigenschaften und gehört zur Gruppe der Glykopeptid-Antibiotika. Die Wirkung gegen grampositive Erreger ist auf die Hemmung der Zellwandsynthese zurückzuführen. Außerdem werden die Permeabilität der Bakterien-Zellmembran und die RNA-Synthese beeinträchtigt.
Weil Vancomycin hierzulande aufgrund „erhöhter Nachfrage“ und „Probleme in der Herstellung“ von Lieferengpässen betroffen. Um die Patient:innen dennoch versorgen zu können, darf Ware in österreichischer Aufmachung – Kennzeichnung und Packungsbeilage – vorerst bis zum 30. April in Verkehr gebracht werden. Im Anschluss soll die Verfügbarkeit von regulärer Ware in deutscher Aufmachung wieder gewährleistet sein.
Laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist derzeit eine bedarfsgerechte kontinuierliche Verfügbarkeit von Vancomycin-haltigen Arzneimitteln als Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung oder einer Lösung zum Einnehmen nicht gewährleistet.
Vancomycin CP 500 mg ist in folgenden Indikationen zugelassen:
Intravenöse Anwendung – in allen Altersgruppen
Vancomycin ist auch in allen Altersgruppen für die perioperative antibakterielle Prophylaxe bei Patient:innen mit hohem Risiko für die Entwicklung bakterieller Endokarditis bei großen chirurgischen Eingriffen indiziert.
Als orale Gabe findet Vancomycin in allen Altersgruppen Anwendung zur Behandlung von Clostridium difficile-Infektionen (GDI).