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Valproinsäure bei Migräne

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Ärzte können Migränepatienten ab sofort Valproinsäure zu Lasten der Krankenkasse verordnen, obwohl das Antiepileptikum nicht für diese Indikation zugelassen ist. Ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist heute in Kraft getreten.

Voraussetzung ist, dass zugelassene Migränepräparate nicht angewendet werden können oder in der Behandlung versagt haben. Zuvor hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den Einsatz außerhalb der Indikation empfohlen.

Ausgenommen von der Neuregelung sind Schwangere, da Valproinsäure-haltige Arzneimittel mit einem erhöhten Missbildungsrisiko für ungeborene Kinder verbunden sind. Auch bei Frauen im gebärfähigen Alter sollten Nutzen und Risiko einer Therapie mit Valproinsäure zur Migräneprophylaxe sehr sorgfältig abgewogen werden, empfiehlt der G-BA.

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