Läusemittel

Jacutin Pedicul von Ausnahmeliste gestrichen APOTHEKE ADHOC, 21.05.2015 11:22 Uhr

Nicht mehr erstattungsfähig: Das Läusemittel Jacutin Pedicul Fluid wurde von der Ausnahmeliste gestrichen – zu recht, wie das Bundessozialgericht entschied. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Das Läuseshampoo Jacutin Pedicul Fluid (Dimeticon) von Almirall wird künftig nicht mehr von den Krankenkassen erstattet. Das hat in einem jahrelangen Streit das Bundessozialgericht (BSG) beschlossen und damit die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bestätigt. Zum Verhängnis war dem Shampoo die vergleichsweise schlechte Evidenz der zugrunde liegenden Studien geworden.

Der G-BA hatte Jacutin Pedicul 2008 auf die Medizinprodukte-Ausnahmeliste aufgenommen. Zwei Jahre später wurde das Shampoo wieder gestrichen. Der G-BA begründete diesen Schritt damit, dass inzwischen weitere Präparate in die Übersicht aufgenommen worden seien, deren therapeutischer Nutzen weitaus besser durch Studien belegt sei. Damit seien diese Präparate zweckmäßiger. Da sich dadurch die Verhältnisse geändert hätten, hätte Jacutin Pedicul von der Liste gestrichen werden können.

Almirall ging gegen diese Entscheidung vor und hatte in der ersten Instanz vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) noch Recht bekommen. Die Richter gingen davon aus, dass keine wesentliche Änderung eingetreten sei, sondern der G-BA lediglich das 2008 vorgelegte Material neu bewertet habe. Es gebe keine neuen Erkenntnisse, dass Jacutin Pedicul nicht von medizinischem Nutzen sei. Im Gegenteil: Es gebe konkrete Anhaltspunkte für den Nutzen, etwa die Tatsache, dass das Präparat auf die Entwesungsliste des zuständigen Bundesamtes aufgenommen worden sei.

Damit wollte sich wiederum der G-BA nicht zufrieden geben und legte Revision ein – erfolgreich. Das BSG entschied, dass das Läuseshampoo zu Recht von der Ausnahmeliste gestrichen wurde. Maßgeblich für die Entscheidung, ob ein Medizinprodukt ausnahmsweise zu Lasten der Kassen verordnet werden darf, ist aus Sicht der Richter unter anderem, dass eine andere, zweckmäßigere Behandlungsmöglichkeit nicht verfügbar ist. In Bezug auf die Zweckmäßigkeit dürfe der G-BA nach der Evidenzklasse der Studien differenzieren.

Aus diesem Grund habe Jacutin Pedicul zunächst auf die Liste aufgenommen werden dürfen. Zwar fehlten Studien der höchsten Evidenzklasse, aber es gab keine Verordnungsalternativen. Nachdem sich das geändert habe, habe der G-BA seine Entscheidung korrigieren dürfen. Denn inzwischen seien weitere Medizinprodukte in die Liste aufgenommen worden, deren Nutzen und Zweckmäßigkeit durch Studien höherer Evidenz belegt sei.

Auf der Ausnahmeliste stehen neben Jacutin Pedicul Dimet20 von Infectopharm, Etopril von Dr. August Wolff, Nyda von Pohl-Boskamp, Paranix von Chefaro und Mosquito med Läuseshampoo von Wepa. Letzteres wird allerdings gar nicht mehr vertrieben. Das Nachfolgeprodukt „Mosquito med Läuseshampoo 10“ gibt es seit Juni 2014. Noch arbeitet Wepa an den notwendigen Studien, um eine Aufnahme auf die Ausnahmeliste zu erreichen.

Jacutin Pedicul hatte zuletzt einen Marktanteil von 6,6 Prozent. Marktführer ist Nyda mit 28 Prozent, gefolgt von Mosquito mit 24,4 Prozent. Licener Hennig liegt mit 10 Prozent an dritter Stelle. Die einstigen Platzhirsche Goldgeist (Eduard Gerlach) und Infectopedicul (Infectopharm) erreichen noch 9 beziehungsweise 8 Prozent. Linicin von Meda liegt bei 7 Prozent und damit noch vor Jacutin Pedicul. Etopril kam zuletzt immerhin auf 3 Prozent Marktanteil.