Besuch einer Betreuung

Ukrainische Flüchtlinge: Doppelte Masernimpfung ohne Risiko

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Berlin -

Damit Kinder, die aus der Ukraine nach Deutschland kommen, schnellstmöglich eine Betreuungseinrichtung besuchen können, müssen die Eltern einen Masernimpfschutz der Kinder nachweisen. Wurde zwar geimpft, aber es liegt keine Dokumentation darüber vor, so muss erneut geimpft werden. Dabei birgt eine Doppelimpfung für die Kinder kein Risiko.

Kinder, die aus der Ukraine nach Deutschland kommen und in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden sollen, müssen eine Masern-Impfung nachweisen. Nicht selten liegt kein Impfpass vor, da dieser in der Hektik vergessen wurde oder verloren gegangen ist. Die Kinder müssen also erneut geimpft werden. Risiken entstehen durch die Doppelimpfung nicht.

Masernschutzgesetz

Laut Masernschutzgesetz müssen alle Personen, die nach 1970 geborenen wurden, und in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, einen Masernimpfschutz vorweisen. Kinder ab neun Monaten können eine Masern-Schutzimpfung erhalten. Ab einem Alter von zwei Jahren müssen mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen, um in einer Einrichtung betreut werden zu können. In Deutschland steht kein Masern-Mono-Impfstoff zur Verfügung. Kinder werden im Regelfall mit einem dreifachen Impfstoff immunisiert: Mumps-Masern-Röteln.

Übrigens: Bei bestehendem Lieferengpass aller Masernimpfstoffe kann die verpflichtende Impfung nicht durchgeführt werden und das gesetzliche Aufnahme- oder Beschäftigungsverbot wird über die Dauer des Engpasses ausgesetzt.

Überimpfung nicht möglich

Wichtig ist eine Masernschutzimpfung für Kinder unter 5 Jahren, sie haben ein besonders hohes Risiko für einen schweren Verlauf. Für Kinder ab 5 Jahren stehen zwei Immunisierungen auf dem Plan: Masern und Corona. Da es sich bei dem MMR-Impfstoff um einen Lebendimpfstoff handelt, sollten jeweils 14 Tage Abstand zu anderen Impfungen gehalten werden. Eine Überimpfung durch doppelt verabreichte Vakzine kann nicht erfolgen. Das körpereigene Immunsystem kann laut Robert Koch-Institut (RKI) gut mit den abgeschwächten Erregern umgehen. Wie immer gilt: Kinder die krank sind, sollten nicht geimpft werden. Bei bereits vorliegendem Fieber sollte die Impfung besser verschoben werden.

Impf-Masern: Die sogenannten Impf-Masern, die bei bis zu 5 Prozent aller Kinder nach der Impfung auftreten, sind ungefährlich und nicht ansteckend. Meistens treten sie eine Woche nach der Impfung auf. Als weitere Impfreaktion tritt zumeist Fieber auf. Dieses sinkt nach drei Tagen wieder ab. Ob es sich bei auftretenden Masern im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung um eine Infektion mit dem Wildvirus oder eine Impfreaktion handelt kann mittels PCR-Analyse nachgewiesen werden.

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