Nutzenbewertung

Trobalt droht Festbetragsgruppe

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Aus Sicht des Institutes für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat das Antiepileptikum Trobalt (Retigabin) des Pharmakonzerns GlaxoSmithKline (GSK) keinen Zusatznutzen. Den Prüfern zufolge reichte die Datenlage nicht aus, um einen Mehrwert aufzeigen zu können. Trobalt droht nun eine Festbetragsgruppe.

Laut Gemeinsamem Bundesausschuss (G-BA) sollte Trobalt mit Lamotrigin verglichen werden. Wurden die Patienten mit Trobalt und Lamotrigin behandelt, wurde mit Topiramat verglichen.

GSK hatte mit seinem Dossier nur einen Vergleich mit dem Antiepileptikum Lacosamid geliefert. Die Prüfer konnten daher keinen Zusatznutzen feststellen. Der G-BA muss nun entscheiden. Wahrscheinlich ist, dass das Medikament in eine Festbetragsgruppe kommt.

Retigabin wurde in Deutschland Anfang 2011 zugelassen und ist als Zusatztherapie für fokale Krampfanfälle mit oder ohne sekundäre Generalisierung bei Erwachsenen mit Epilepsie zugelassen. Durch Öffnung von Kaliumkanälen stabilisiert der Wirkstoff die Erregbarkeit der Nervenzellen und verhindert so Anfälle.

 

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