Schwangerschaft

Toxoplasmose frühzeitig behandeln

, Uhr
Berlin -

Schwangere, bei denen Toxoplasmose festgestellt wird, sollten frühzeitig behandelt werden. Denn die ungeborenen Kinder profitieren umso mehr, je früher die Therapie  begonnen wird. Wissenschaftler der Universität Göttingen haben das in Deutschland angewendete Behandlungsschema untersucht und konnten dessen Effektivität bestätigen.

 

Daher sollten Schwangere laut Studienleiter Professor Dr. Uwe Groß regelmäßig auf den Parasiten Toxoplasma gondii untersucht werden. In Deutschland wird der Test allerdings nicht von den Krankenkassen erstattet, sondern gehört zu den individuellen Gesundheits-Leistungen (IGeL) der Ärzte.

Die Wissenschaftler hatten die Kinder von 685 Frauen untersucht, die eine Erstinfektion mit dem Parasiten während der Schwangerschaft hatten. Weniger als 5 Prozent der Kinder hatten sich mit dem Parasiten angesteckt. Nur elf Kleinkinder hatten Symptome bei der Geburt oder in den ersten Lebensjahren.

 

 

In Deutschland erhalten Frauen nach einem positiven Bluttest für mindestens vier Wochen Spiramycin oder ab der 16. Schwangerschaftswoche eine Kombination aus Pyrimethamin, Sulfadiazin und Folinsäure. In Frankreich und Österreich wird nur mit Spiromycin behandelt und erst nach einer Fruchtwasseruntersuchung zur Kombination gewechselt.

Toxoplasmose-Infektionen in der Schwangerschaft können, je nachdem in welcher Schwangerschaftswoche sie auftreten, zu schweren Hirnschäden, Hydrocephalus (Wasserkopf) oder Augenschäden führen. Ein früher Therapiebeginn in den ersten vier Wochen nach Infektion kann die Schädigung des Ungeborenen signifikant verringern.

Schwangere können sich allerdings auch vor der Infektion schützen, indem sie auf den Verzehr von rohem Fleisch verzichten und den Kontakt mit Katzenkot zum Beispiel durch Reinigen des Katzenklos oder Gartenarbeit vermeiden. Auch sollten sich Schwangere nach dem Streicheln von Katzen die Hände waschen.

 

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
Belohnung für aktive Mitglieder
Noweda schüttet 23 Millionen Euro aus
13.000 Euro für nicht genommenen Urlaub
Beschäftigungsverbot: Chef muss für Urlaub zahlen

APOTHEKE ADHOC Debatte