Tollwut-Impfstoffe fehlen wieder APOTHEKE ADHOC, 04.10.2018 09:30 Uhr
In den letzten Jahren kam es immer wieder zu Lieferengpässen bei Tollwut-Impfstoffen und auch in diesem Herbst gibt es Defekte. Die beiden zugelassenen Vakzine sind derzeit nur eingeschränkt verfügbar. Apotheken können bei einem tatsächlichen Notfall das Arzneimittel aus den Notfalldepots der Apothekerkammern beziehen.
In der jüngsten Vergangenheit kam es immer wieder zu einem Lieferengpass mit Tollwut-Impfstoffen. Derzeit sind Rabipur (GSK) und folglich auch die Parallelimporte sowie Tollwut-Impfstoff (HDC) inaktiviert (Sanofi) nur eingeschränkt verfügbar. „Wir beliefern derzeit nur die Notfalldepots, um die Versorgung im Notfall, das heißt zur Postexpositions-Prophylaxe, sicherzustellen”, bestätigt eine GSK-Sprecherin.
Der Grund für den aktuellen Lieferengpass seien ein erhöhter Bedarf und Verzögerungen in der Herstellung. Die Belieferung des Großhandels mit dem Impfstoff werde voraussichtlich im November erwartet. Sanofi begründet seinen Defekt mit einer „hohen weltweiten Nachfrage bei voll ausgelasteten Produktionsstätten”. Wann der Hersteller wieder in vollem Umfang lieferfähig ist, ist noch unklar. „In den nächsten sechs Monaten rechnen wir nicht damit”, so eine Sanofi-Sprecherin.
Die Apothekerkammer Berlin teilt mit, dass die Belieferung von Notfalldepots der Landesapothekerkammern sichergestellt sei. Allerdings könne es es in der „Peripherie” zu Lieferengpässen kommen: „Wir weisen alle Apotheken darauf hin, dass bei zeitweiligen Lieferengpässen Tollwut-Impfstoff aus den Notfalldepots nur bei einem tatsächlichen Notfall zur Postexpositionsprophylaxe entnommen werden sollte”, heißt es auf der Website.
Die im Notfalldepot gelagerten Impfstoffe sind ausschließlich zur Versorgung in Notfällen und damit als Postexpositions-Prophylaxe vorgesehen. Sie dürfen nicht für eine Prophylaxe verwendet werden – auch bei bestehenden Lieferengpässen. Apotheken können im Falle eines Notfalls das Notfalldepot telefonisch kontaktieren. Das angeforderte Arzneimittel wird dann dort bereitgestellt und durch die Apotheke abgeholt. Ein Versand ist nicht möglich. Dabei wird die Entnahme durch Ausfüllen eines Entnahmescheines dokumentiert. Der Apotheke wird der Apothekeneinkaufspreis zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
Die Landesapothekerkammern stellen gemäß § 15 Abs. 2 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) die Präparate bereit. Bundesweit gibt es insgesamt 61 Notfalldepots der Apothekerkammern; davon alleine acht in Bayern und zehn in Nordrhein-Westfalen. Diese Arzneimittel können ausschließlich durch Apotheken aufgrund einer Verordnung bei den Notfalldepots angefordert und entnommen werden. Patienten und Ärzte dürfen diese Medikamenten nicht bestellen und/oder abholen.
In Deutschland besteht laut dem Robert Koch-Institut (RKI) derzeit kein Risiko, sich mit klassischer Tollwut bei Wildtieren anzustecken. Die Impfung wird hauptsächlich vor Reisen in Endemiegebiete – zum Beispiel Indien, Südostasien, Afrika – verabreicht. Bei mangelnder Impfstoffverfügbarkeit sollte die Indikation für die präexpositionelle Impfung möglichst streng gestellt und das potenzielle Expositionsrisiko genau geprüft werden.