Übergangsfrist läuft

Titandioxid: Zunächst nur Verbot in Lebensmitteln

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Berlin -

Die Europäische Kommission hat Mitte Januar ein Gesetz zum Verbot für die Verwendung von Titandioxid (E171) in Lebensmitteln erlassen. Das kristalline Pulver färbt Kaugummis & Co. strahlend weiß. Da die Sicherheit des Stoffes nicht mehr gewährleistet werden kann, dürfen Lebensmittel mit Titandioxid zukünftig nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die Übergangsfrist endet am 7. August.

Die zugehörige Verordnung trat am 7. Februar in Kraft. Mit einer sechsmonatigen Übergangsfrist dürfen titandioxidhaltige Produkte somit bis zum 7. August hergestellt und in Verkehr gebracht werden*. Danach dürfen alle bereits im Markt befindlichen Produkte bis zum Ende des Mindestahltbarkeitsdatums weiter verkauft werden. Neue Lebensmittel müssen ohne den Zusatzstoff auskommen. Neben Kaugummis ist Titandioxid auch in Suppen, Soßen, Salatdressings, Brotaufstrichen und Nahrungsergänzungsmitteln enthalten.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit kann nach einer ausführlichen Neubewertung und Analyse von Studien eine kanzerogene Wirkung nicht ausschließen. „Die Lebensmittelsicherheit und die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger sind nicht verhandelbar. Mit dem heutigen Verbot beseitigen wir einen Lebensmittelzusatzstoff, der nicht mehr als sicher gilt“, äußerte sich EU-Kommissarin Stella Kyriakides, zuständig für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Anfang des Jahres.

Was ist mit Arzneimitteln?

Doch E171 ist auch in Arzneimitteln enthalten. Da es der EU-Kommission und auch anderen Expert:innen nicht möglich war, eine akzeptable tägliche Aufnahmemenge zu definieren, besteht die Frage, ob auch Tabletten, Kapsel & Co. dazu führen könnten, dass sich der schwer abbaubare Stoff Titandixoid im Körper anreichern kann und es zu gesundheitsschädlichen Auswirkungen kommt. Titandioxid werde laut Kommission häufig „in einer Reihe unentbehrlicher Arzneimittel in oraler fester und oraler halbfester Darreichungsform verwendet“. Das Verbot könnte dazu führen, dass Hersteller ihre Präparate nicht mehr in den Handel bringen dürfen und es somit zum Lieferengpass kommt – die Patientensicherheit wäre gefährdet.

Ein direktes Verbot gilt also nicht. Pharmazeutische Hersteller sollten bemüht sein, andere Lösungen für die Weißung oder Trübung der Präparate zu finden. Laut EMA sei es rein aus technischer Sicht möglich, „Alternativen zu finden, um Titandioxid- (E 171) -haltige Beschichtungen, die sowohl als Farbstoff als auch für andere Verwendungszwecke eingesetzt werden, zu ersetzen“. Zum aktuellen Zeitpunkt müsste die tatsächliche Durchführbarkeit der TiO2-Ersetzung bestätigt werden. Ob sich ein Austausch des weißen Pulvers negativ auf die Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit von Arzneimitteln auswirken könnte, ist nicht in allen Fällen bekannt.

Abschließend weist die EMA auf den enormen Aufwand im Einzelfall hin: „Die Ersetzung von Titandioxid (E 171) in zugelassenen Arzneimitteln würde eine individuelle Überprüfung und Bewertung notwendig machen und möglicherweise Bioäquivalenzstudien erfordern.“

*Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Textes wurde der 7. Februar genannt.

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