Alleinstellungsmerkmal für Tilray: Der nordamerikanische Hersteller, der für Vollspektrum-Cannabisextrakte bekannt ist, ist laut eigener Aussage das erste und einzige lizensierte Unternehmen, das gleichzeitig Extrakte und Cannabisblüten in pharmazeutischer Qualität als Rezepturarzneimittel anbietet.
Apotheken in ganz Deutschland können ab sofort die Blüten, der in Kanada in einer Indoor-Anlage kultivierten Cannabispflanzen bestellen. Tilray ist der erste nordamerikanische Hersteller, der in diesem Bereich eine europäische GMP-Zertifizierung hält. „Alle Produkte sind hinsichtlich ihrer Wirksamkeit sowie Reinheit geprüft und werden nach höchsten arzneimittelrechtlichen Standards in einer modernen Produktionsanlage in Kanada hergestellt“, teilt Tilray mit.
Die Blüten sind in ganzer Form in zwei verschiedenen Wirkstärken in Deutschland verfügbar.
Die ganzen Blüten werden in wiederverschließbaren geruchsneutralen Reißverschlussbeuteln zu 15 g ausgeliefert. Apotheken können die Blüten sowohl über den Großhandel als auch über den Dienstleister Paesel + Lorei bestellen.
In der Vergangenheit gab es bei den Cannabisblüten anderer Hersteller immer wieder Lieferengpässe. „Die Verfügbarkeit der medizinischen Produkte ist aber bisher nicht überall hinreichend sichergestellt“, schreibt Tilray und fügt hinzu: „Indem wir unser Angebot im deutschen Markt erweitern, adressieren wir die Bedürfnisse der Betroffenen und schaffen Versorgungssicherheit.“ Brendan Kennedy, Chief Executive Officer von Tilray, sagt: Jeder, der in Deutschland medizinisches Cannabis verschrieben bekommt, soll es auch erhalten können – und zwar in der jeweiligen optimalen Form.“
Tilray hat seit Oktober 2017 die standardisierten Cannabisextrakten „THC25“ und „THC10:CBD10“ in Deutschland auf dem Markt. Die Vollspektrum-Extrakte enthalten neben den beiden Hauptwirkstoffen THC und CBD auch alle weiteren Wirkstoffe der Cannabisblüte, wie beispielsweise Terpene. Das Produkt „THC25“ weist einen THC-Gehalt von 25 mg/ml auf. Der CBD-Wert liegt bei unter 0,5 mg/ml. Die Gesamtwirkstoffmenge pro Tropfflasche beträgt 625 mg THC und <12,5 mg CBD. Bei „THC10:CBD10“ liegen die THC- und CBD-Wert jeweils bei 10 mg/ml. Hier beträgt die Gesamtwirkstoffmenge 250 mg THC und 250 mg CBD. Beide Extrakte sind raffiniert in Traubenkernöl und werden in einer weißen PET-Flasche mit Pipette geliefert und dienen der oralen Anwendung. Außerdem handelt es sich bei beiden Produkten um Rezepturarzneimittel, die vor Abgabe an den Patienten gemäß Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) auf Identität geprüft werden müssen.
Apotheker rechnen die Cannabis-haltigen Zubereitungen unter Verwendung der Sonder-PZN 06460665 bei den Kassen ab. Für das Rezepturarzneimittel wird ein Festzuschlag von 8,35 Euro gemäß § 5 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) abgerechnet. Weiterhin wird ein Festzuschlag von 90 Prozent auf die Apothekeneinkaufspreise ohne Umsatzsteuer für Stoffe und erforderliche Verpackung, ein Rezepturzuschlag sowie die Umsatzsteuer erhoben. Allerdings wird auch auf das Rezepturhonorar der Kassenabschlag von 1,77 Euro fällig. Die Kassen zahlen für das Betäubungsmittelrezept die Dokumentationsgebühr von 2,91 Euro einschließlich Mehrwertsteuer.
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