Ab Januar kommenden Jahres müssen die Apotheken Tilidin-Tropfen im Safe aufbewahren. Denn dann tritt auch der letzte Teil der neuen Betäubungsmittel-Änderungsverordnung in Kraft. Der Schnelldreher darf dann nur noch auf BtM-Rezept verordnet werden; bei der Lieferung sind die entsprechenden Formulare zu verwenden.
Im vergangenem Jahr wurde Tilidin in flüssiger Form nach Zahlen des Marktforschungsunternehmens Insight Health 1,5 Millionen Mal auf Kassenrezept verordnet. Das entspricht rund 70 Packungen pro Apotheke; dazu kommen die Privatrezepte.
Da Tilidin-haltige Lösungen trotz des Zusatzes von Naloxon immer wieder mit gefälschten Rezepten missbräuchlich gekauft wurden, hatte das BfArM bereits im Dezember 2011 eine BtM-Pflicht gefordert. Viele Apotheken fürchten zusätzliche Kosten durch BtM-Gebühren des Großhandels und vermehrten Aufwand, etwa bei der Dokumentation.
Außerdem wurden mit der heute in Kraft tretenden Verordnung 28 Substanzen neu dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterstellt, darunter synthetische Derivate von Amphetamin, Cathinon, Piperazin, Kokain und Cannabinoiden.
Das Bundesgesundheitsministerium prüft nach eigenen Angaben, ob künftig ganze Substanzgruppen dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt werden können. So soll die Flucht in immer neue Varianten einer Substanz unterbunden werden.
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