Tamiflu fällt unter Mitleids-Klausel APOTHEKE ADHOC, 25.01.2010 11:33 Uhr
Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat den so genannten „Compassionate use“ für eine intravenöse Formulierung des Neuraminidasehemmers Tamiflu (Osletamivir) empfohlen. Das Arzneimittel unter dem Namen „Tamiflu IV“ kann damit auch ohne Zulassung in EU-Staaten angewendet werden.
„Tamiflu IV“ soll zur Behandlung lebensbedrohlich erkrankter Patienten dienen, die sich mit saisonalen oder Schweinegrippeviren infiziert haben, aber weder orale noch inhalative Formulierungen zugelassener Virustatika einnehmen können. Die Empfehlung gilt für Erwachsene und Kinder über einem Jahr.
Es handelt sich um den ersten von dem Ausschuss für Humanarzneimittel zugelassenen „Compassionate use“ und geht auf eine Anfrage Finnlands zurück. Bislang seien nur wenige präklinische und klinische Daten für das Arzneimittel verfügbar, so die EMA.