Kliniken

Software gegen Rezeptfehler

, Uhr
Berlin -

Der Arzt steht am Klinikbett und schreibt kurz vor der Entlassung noch eben ein Rezept. Das ist Alltag in vielen Krankenhäusern – aber schlecht für die Qualität. Nur etwa jede zweite Klinikverordnung ist fehlerlos und kann ohne Probleme von den Apotheken beliefert werden. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung am Universitätsklinikum Heidelberg. Schulungen und elektronische Verordnungssysteme könnten Abhilfe schaffen.

In Hochschulambulanzen würden Rezepte oftmals von Ärzten ausgestellt, die erstmals mit den Regularien für den ambulanten Bereich in Kontakt kämen, schreiben die Autoren um Professor Dr. Walter Haefeli. Bis zu 30 Pflichtfelder müssten beachtet werden und der Vorgang sei insgesamt wenig intuitiv. Kein Wunder also, dass formal fehlerhaft ausgestellte Rezept häufig vorkommen.

Rund 2500 Rezepte haben die Wissenschaftler für die Studie analysiert: etwa 2000 Verordnungen, die in 20 umliegenden Apotheken eingereicht wurden, und knapp 500 in drei Beispielambulanzen. Untersucht wurde die Rezeptqualität vor und nach einer Schulung zum richtigen Ausstellen von Rezepten und zum Umgang mit einem Computerprogamm.

Das Universitätsklinikum hat eine eigene Software entwickelt, „AiDKlinik“, die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zertifiziert wurde. Die Software gibt es bereits seit 2009. Doch die einzelnen Ambulanzen nutzen die Technik bislang unterschiedlich stark. In zwei der drei Einrichtungen wurde kein einziges Rezept mit elektronischer Unterstützung erstellt. Die dritte Klinik hatte zwei von 115 Verordnungen elektronisch erstellt.

Um die Qualität der Rezepte zu messen, haben die Forscher vier Kategorien festgelegt: Als fehlerlos galten Rezepte, die exakt so vom Apotheker beliefert werden konnten. In Kategorie 2 fielen Verordnungen, die zwar missverständlich waren, aber dennoch bearbeitet werden konnten – notfalls mit Hilfe der Patienten. Das traf beispielsweise zu, wenn Geburtsdatum oder Versichertennummer des Patienten fehlten, nicht erstattungsfähige Arznei- und Hilfsmittel verordnet oder Rabattverträge nicht beachtet wurden.

In Kategorie 3 fielen Rezepte, die eine Rücksprache beim Arzt nötig machten – wenn die Handschrift nicht lesbar war, Telefonnummer, Dosierung oder der Name des Arztes fehlte oder ein Arzneimittel nicht lieferbar war. Rezepte, die neu ausgestellt werden mussten, wurden in Kategorie 4 eingeordnet. Das war etwa der Fall, wenn die Unterschrift oder der Stempel fehlte, der Patient verwechselt oder das falsche Rezeptformular verwendet worden war.

Bei der Voruntersuchung stellten die Wissenschaftler fest, dass tatsächlich ein großer Teil der Rezepte Fehler aufwies: 1 Prozent musste zurück zum Arzt und jeweils 23 Prozent fielen in die Kategorien 2 und 3. Nur 53 Prozent der Rezepte konnte exakt so wie ausgestellt vom Apotheker beliefert werden.

Das bedeutet, dass sich der Arzt in fast jedem vierten Fall noch einmal mit dem Rezept befassen musste, weil er entweder eine Nachfrage beantworten oder die Verordnung neu ausstellen musste. Das Hauptproblem stellte dabei die fehlende Angabe des Arztnamen dar: Bei 150 von knapp 1000 Verordnungen fehlte dieser.

Auf diese Voruntersuchung folgte die Intervention: Den Ärzten wurde eine Rezeptschulung angeboten, bei der sie sowohl die formalen Anforderungen als auch die Bedienung der Rezeptsoftware erklärt bekamen. In den darauffolgenden Wochen zeigte sich eine deutliche Verbesserung: 66 Prozent der Rezepte waren fehlerfrei. Der Anteil der Rezepte aus Kategorie 2 stieg zwar leicht auf 25 Prozent – doch in Kategorie 3 gab es einen Rückgang um 14,4 auf knapp 9 Prozent. Auch die Zahl der Rezepte, die neu ausgestellt werden musste, konnte halbiert werden.

Diese Entwicklung zeigte sich auch in den Beispielambulanzen: In Klinik A wurden vor der Intervention alle Rezepte handschriftlich ausgestellt. Die Fehlerquote (Kategorie 3 und 4) lag bei 50 Prozent – das bedeutet, jedes zweite Rezept beschäftigte die Ärzte ein zweites Mal. Nach der Schulung wurden fast 50 Prozent der Verordnungen mit Hilfe der Software ausgestellt, der Anteil korrekter Rezepte verbesserte sich von 30 auf 50 Prozent. In die Kategorie 3 und 4 fielen dann nur noch 18 Prozent der Rezepte – 17 Prozent wurden handschriftlich ausgestellt.

Haefeli ist zufrieden mit dem Ergebnis. „Auf beiden Seiten wurde Zeit gespart“, sagt er. Auch die Ärzte konnte er so überzeugen. „Am Anfang wollten sie mit der vermeintlichen Bürokratie nichts zu tun haben – aber inzwischen sind sie dankbar und freuen sich, dass es weniger Störungen durch Rezepte gibt, die korrigiert werden müssen.“

Aus Sicht der Wissenschaftler können einfache Maßnahmen wie eine Verordnungssoftware und Schulungen viel dazu beitragen, Fehler bei den Verordnungen zu vermeiden. Denn auch bei den handschriftlich ausgestellten Rezepten hat sich die Qualität um 44 Prozent verbessert. Ein Großteil der fehlerhaft ausgestellten Verordnungen seien durch bloßes Nichtwissen entstanden, so das Resümee der Forscher.

Eine Weiterentwicklung des elektronischen Systems könnte ihrer Meinung nach helfen. Der Arzt würde unterstützt und nicht erstattungsfähige Präparate könnten beispielsweise entsprechend gekennzeichnet werden. Doch völlig fehlerfrei werden Rezepte wohl nie werden, da gewisse Schritte zwangsläufig manuell erfolgen müssen. Vor einer vergessenen Unterschrift schützt auch die Software nicht.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Verzögerungen wegen „KOB light“?
ePA: Die Angst vor Abmahnungen
Verzögerung bei Rollout
BMG: ePA für alle kommt später

APOTHEKE ADHOC Debatte