Gürtelrose-Impfstoff

Shingrix: Zurück, aber zu wenig

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Berlin -

Die Lieferengpässe von Shingrix (rekombinanter Herpes-Zoster-Totimpfstoff) machen Apotheken und Arztpraxen seit einiger Zeit zu schaffen: Nun soll laut Hersteller GlaxoSmithKline (GSK) zwar wieder Ware über den Großhandel ausgeliefert werden können – allerdings zu wenig, um die hohe Nachfrage zu decken.

Bereits im Sommer hatte GSK angekündigt, eine begrenzte Menge auszuliefern, nachdem auf das für Juli angekündigte Kontingent der 10er-Packung vergeblich gewartet wurde. Im August hatte GSK angekündigt, für die kommenden Monate zusätzlich größere Mengen der 10er-Packung eingeplant zu haben. Der Hersteller räumte jedoch damals schon ein, den hohen Bedarf in Deutschland nicht komplett abdecken zu können. Da der Konzern seine Produktions- und Verpackungskapazitäten in Europa und den USA langfristig ausbaue, stände möglicherweise im zweiten Halbjahr mehr Impfstoff als im ersten zur Verfügung. Doch immer wieder fehlt die Vakzine in den Apotheken. Trotz aller Bemühungen werde die Einzelpackung voraussichtlich erst Ende des Jahres wieder verfügbar sein, hieß es im Sommer.

Nun sei der Impfstoff gegen Gürtelrose in 1er-Packungen eingetroffen und werde derzeit in Deutschland über den Großhandel in den Verkehr gebracht. „Insgesamt liegen GSK jedoch noch mehr Vorbestellungen vor als Ware verfügbar ist, so dass nicht alle Bestellungen erfüllt werden können“, heißt es jedoch von Seiten des Konzerns. Weitere Lieferungen sollen jedoch ab 2020 regelmäßig monatlich erfolgen – vorrangig 10er-Packungen. Die nun verfügbaren 1er-Packungen sollen in erster Linie auf Privatrezepten für Privatpatienten vorgesehen sein, bei denen die zweite Impfstoffdosis zur Vervollständigung der Impfserie noch aussteht.

Für gesetzlich Versicherte muss der Impfstoff in allen KV-Regionen außer Bayer über den Sprechstundenbedarf (SSB) verordnet werden, auch wenn bei der Verordnung die 1-er-Packung rezeptiert wird. „Auch in diesem Fall können die 1er-Dosen vorzugsweise für GKV-Patienten verwendet werden, die aufgrund des Lieferengpasses bisher ihre zweite Dosis noch nicht erhalten haben“, erklärt der Hersteller. Diese Vorgehensweise betreffe besonders Praxen, die weniger als zehn Impfdosen benötigen. Bayern stellt eine Ausnahme dar: Hier sollte der Impfstoff vorzugsweise über Einzelverordnung rezeptiert werden, darüber hinaus kann die 10er Packung bis auf Weiteres über den SSB bezogen werden.

Die nächste Shingrix-Lieferung ist als 10er-Packung für Januar 2020 vorgesehen: Die Packungen können ab der ersten Januarwoche vom Großhandel vorbestellt werden. GSK weist jedoch darauf hin, dass aufgrund der unverändert starken Nachfrage auch im Jahr 2020 eine zeitweise Nichtverfügbarkeit des Impfstoffs vorerst nicht ausgeschlossen werden kann. Mit einer neuen Impfserie soll daher nur begonnen werden, wenn auch die Verabreichung der zweiten Dosis nach zwei bis sechs Monaten sichergestellt ist. Shingrix ist seit Mai 2018 auf dem Markt und wurde nur etwa ein Jahr später für ausgewählte Patientengruppen zur Pflichtleistung der Kassen erklärt. Mit der Aufnahme als Standardimpfung ist die Nachfrage massiv gestiegen, laut GSK ist sie „überwältigend hoch“ und übersteigt derzeit das Angebot am Impfstoff. Etwa neun Millionen Dosen des Impfstoffes wurden bisher weltweit verabreicht. Die Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie und der Kostenübernahme war ein Ritterschlag für die Vakzine. Immerhin hatte sich die Stiko noch im August 2017 gegen eine Empfehlung als Standardimpfung der bereits seit mehreren Jahren verfügbaren Lebendvakzine Zostavax (MSD) ausgesprochen.

Shingrix ist zur Vorbeugung von Herpes zoster und postzosterischer Neuralgie bei Erwachsenen ab dem 50. Geburtstag zugelassen. Zur Grundimmunisierung sind zwei Impfdosen zu je 0,5 ml nötig. Der Totimpfstoff ist bei Patienten ab einem Alter von 60 Jahren sowie für Personen mit einem erhöhten Gefährdungsrisiko ab einem Alter von 50 Jahren Pflichtleistung der Kassen. Zur Risikogruppe gehören Personen mit einer Grunderkrankung, die eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung darstellt.

In der Zwischenzeit hat die STIKO eine Handlungsanweisung herausgegeben:

  • Für einen vollständigen Impfschutz sind zwei Impfstoffdosen im Abstand von zwei bis sechs Monaten erforderlich.
  • Kann für die zweite Impfung wegen mangelnder Impfstoffverfügbarkeit der maximale Abstand von sechs Monaten zur ersten Impfung nicht eingehalten werden, sollte die zweite Impfung umgehend bei Wiederverfügbarkeit des Impfstoffes nachgeholt werden.
  • Noch vorhandene Impfstoffdosen sollten präferentiell für die Komplettierung begonnener Impfserien eingesetzt werden.
  • Neue Impfserien sollten nur begonnen werden, wenn die Gabe der zweiten Impfdosis sichergestellt ist.
  • Mit Shingrix begonnene Impfungen sind mit Shingrix zu komplettieren. Die Verwendung des Lebendimpfstoffs wird nicht empfohlen.
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