Shingrix zukünftig ab Volljährigkeit Alexandra Negt, 27.07.2020 14:59 Uhr
Der rekombinante, adjuvantierte Impfstoff gegen Herpes Zoster Shingrix (GlaxoSmithKline) soll zukünftig nicht nur für Menschen ab 50 Jahren eingesetzt werden. Die EMA hat eine Zulassungserweiterung für Menschen ab 18 Jahren mit einem erhöhtem Herpes Zoster Risiko empfohlen. Seit März 2018 wird der Totimpfstoff angewendet.
Shingrix ist ein Totimpfstoff gegen Herpes zoster – auch Gürtelrose genannt. Bei Erstkontakt im Kindesalter löst das Varizella-zoster-Virus Windpocken aus. Nach Abklingen der Varizellen verbleibt der Erreger lebenslang in den Nervenzellen und kann zu einem späteren Zeitpunkt als Herpes zoster wieder auftreten. Dann spricht man von einer Virus-Reaktivierung.
Bisher empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) den Herpes-zoster-Totimpfstoff als Standardimpfung für alle Personen über 60 Jahren. Darüber hinaus wird die Impfung als Indikationsimpfung für Personen über 50 Jahre angesehen, wenn sie einer sogenannten Risikogruppe angehören. Patienten mit folgenden Erkrankungen erhalten die Impfung bereits ab 50 Jahren als Kassenleistung:
- angeborene oder erworbene Immundefizite
- medikamentöse Immunsuppression
- HIV-Infektion
- Rheumatoide Arthritis
- systemischer Lupus erythematodes
- chronisch entzündliche Darmerkrankungen
- chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) oder Asthma bronchiale
- chronische Niereninsuffizienz
- Diabetes mellitus
Nun soll der Impfstoff breiter gefächert eingesetzt werden – die EMA empfiehlt eine Indikationserweiterung. Zukünftig sollen alle Volljährigen mit einem erhöhten Risiko unter die Indikationsimpfung fallen. Die Empfehlung bezieht sich nur auf den Gürtelrose-Totimpfstoff, der attenuierte Lebendimpfstoff Zostavax (MSD Sharp & Dome) ist von dieser Empfehlung nicht betroffen.
Herpes durch Impfung?
Der seit Mai 2018 zur Vorbeugung von Herpes Zoster und postherpetischer Neuralgie zu Verfügung stehende rekombinante, adjuvantierte Impfstoff Shingrix kann zu unerwünschten Hautreaktionen führen. Darüber, dass die Impfung mit der Gürtelrose-Vakzine möglicherweise Herpes Zoster Infektionen begünstigen kann, informierte die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) bereits im Herbst letzten Jahres. Auch der Arzneimittelkommission (AMK) und dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) liegen zahlreiche Verdachtsfälle über Herpes Zoster sowie ausgeprägte, teilweise bläschenförmige Hautreaktionen im Zusammenhang mit dem Arzneimittel Shingrix vor.
Um den Zusammenhang zwischen den bläschenförmigen Ausschlägen und der Impfung besser zu verstehen, bat die AMK Ende Aprildarum, dass Apotheker die betreffenden Patienten über die Beobachtungsstudie informieren. Betroffene sollen, um an der Studie teilnehmen zu können, Kontakt zu ihrem behandelnden Arzt aufnehmen.
Öfter nicht lieferbar
Die Nachfrage nach Shingrix war im vergangenen Herbst besonders hoch. Die Impfung wird innerhalb der Indikationen von den Kassen übernommen – jedoch konnten Apotheker über Monate kaum Ware beschaffen. Aufgrund dieser Lieferengpässe hatte die STIKO im vergangenen Sommer eine Handlungsanweisung herausgegeben: Da für einen vollständigen Impfschutz zwei Impfstoffdosen im Abstand von zwei bis sechs Monaten erforderlich sind, sollten noch vorhandene Impfstoffdosen präferentiell für die Komplettierung begonnener Impfserien eingesetzt werden. Darüber hinaus sollten neue Impfserien nur begonnen werden, wenn die Gabe der zweiten Impfdosis sichergestellt ist. Es sollte kein anderer Impfstoff verwendet werden: Mit Shingrix begonnene Impfungen müssen mit Shingrix komplettiert werden. Die Verwendung des Lebendimpfstoffs wurde nicht empfohlen.