Nutzenbewertung unberechtigt
Semaglutid: Wackelt der Erstattungspreis? Nadine Tröbitscher, 23.12.2024 08:06 Uhr
Berlin -
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hätte für Semaglutid (Ozempic und Rybelsus) keine erneute Nutzenbewertung durchführen dürfen. So lautet die Entscheidung des 1. Senats des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg. Somit ist auch die vor rund drei Jahren vorgenommene Änderung der Anlage XII der Arzneimittelrichtlinie unwirksam. Das hat mitunter Auswirkungen auf den Erstattungspreis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.