Acetylsalicylsäure (ASS), Diclofenac, Ibuprofen und Naproxen könnten künftig nur noch für eine Behandlungsdauer von vier Tagen ohne Rezept erhältlich sein. Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht hat sich bei seiner heutigen Sitzung dafür ausgesprochen, künftig größere Packungseinheiten der Verschreibungspflicht zu unterstellen. Die Entscheidung hat empfehlenden Charakter für das Bundesgesundheitsministerium (BMG).
Bei ASS liegt die Tageshöchstdosis in der Selbstmedikation bei sechs Tabletten à 500 Milligramm. Die größte Packung dürfte damit 24 Tabletten künftig enthalten. Bei Diclofenac können pro Tag maximal drei Tabletten à 25 mg gegeben werden; entsprechend wäre für Packungen mit mehr als 12 Tabletten Schluss. Bei Ibuprofen liegt die Höchstdosis bei 1200 mg pro Tag, entsprechend würde es noch 24 Tabletten à 200 mg und 12 Tabletten à 400 mg geben. Bei Naproxen mit 250 mg wäre die Menge ebenfalls auf 12 Tabletten beschränkt.
Der Ausschuss hat einem Antrag des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stattgegeben. Dessen Präsident, Professor Dr. Walter Schwerdtfeger, begrüßte das Votumals wichtigen Beitrag zur Stärkung des Verbraucherschutzes: „Für uns als Überwachungsbehörde steht außer Frage, dass eine übermäßige Anwendung von Schmerzmitteln im Einzelfall schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben kann.“
Risiken bestünden vor allem dann, wenn Schmerzmittel ohne ärztliche Kontrolle über mehr als vier Tage eingenommen würden. „Vielen Patienten sind diese Risiken aber nicht ausreichend bewusst. Eine Begrenzung der Packungsgrößen ist deshalb ein wichtiger Schritt für mehr Information und Sicherheit der Patienten.“
Bereits seit Anfang 2010 hatte sich der Ausschuss mit der Beschränkung der Packungsgrößen einiger freiverkäuflichen Schmerzmittel beschäftigt, darunter auch Phenazon und Propyphenazon. Im vergangenen September war das Thema auf einer Sondersitzung diskutiert und ein entsprechender Antrag abgelehnt worden. Danach war der Termin mehrfach verschoben worden. Zuletzt hatte sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) für eine Begrenzung ausgesprochen.
Seit April 2009 darf Paracetamol nur noch in Packungen mit maximal zehn Gramm ohne Rezept abgegeben werden. Nach einer um mehrere Monate verlängerten Übergangsfrist verschwanden damals die bislang üblichen 30er-Packungen aus der Sichtwahl. Diskutiert wird derzeit auch über eine generelle Rezeptpflicht für den Wirkstoff.
APOTHEKE ADHOC Debatte