Sanofi hat zum 15. Mai eine drastische Preissenkung des RSV-Antikörpers Beyfortus (Nirvesimab) vorgenommen. Eine Fertigspritze kostet nun knapp 900 Euro weniger. Die RSV-Impfung wird bereits durch mehr als ein Viertel der Krankenkassen für Versicherte als Satzungsleistung angeboten. Noch fehlt jedoch die entsprechende Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko), damit die Immunisierung per allgemeiner Kostenerstattung durch die Krankenkassen übernommen wird.
Das Pharmaunternehmen hat für seinen RSV-Antikörper eine signifikante Preisänderung vorgenommen. Das Nirsevimab-Vakzin kostete ehemals 1350,03 Euro und wurde zum 15. Mai auf 453,83 Euro (Taxe-VK) gesenkt. Der neue Preis mit einer Differenz von knapp 900 Euro ist ab sofort auch in der Lauertaxe vermerkt.
Die RSV-Prophylaxe wird derzeit noch nicht als eine regelhafte Erstattungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen eingestuft. Aber: Mehr als ein Viertel der Krankenkassen wie beispielsweise Barmer, AOK Nordost sowie einige Betriebskrankenkassen bieten ihren Versicherten die Impfung bereits als Satzungsleistung an. Es wird jedoch eine entsprechende Empfehlung durch die Ständige Impfkommission (Stiko) noch in diesem Sommer erwartet. Erst dann kann eine allgemeine Kostenerstattung durch die Krankenkassen folgen.
Das Unternehmen hofft auf diese Empfehlung: „Im Hinblick auf die letzte, schwere RSV-Saison, in der die Belastung für alle Säuglinge, Familien und das Gesundheitssystem deutlich wurde, erhoffen wir uns, dass der Zugang u.a. zu Nirsevimab in Zukunft dazu beitragen kann, die Krankheitslast für alle Beteiligten deutlich zu reduzieren. Durch den Einsatz von Nirsevimab als RSV-Schutz könnten mindestens acht von zehn Krankenhauseinweisungen verhindert werden. Eine Empfehlung der Stiko wäre ein großer Meilenstein in Richtung eines RSV-Schutzes für alle Säuglinge“, so eine Sprecherin.
Zur Angabe von Gründen bezüglich der Preisgestaltung hält sich das Unternehmen jedoch zurück: „Wir bitten um Verständnis, dass wir die Ausgestaltung der Preiskalkulation aus wettbewerbssensitiven Gründen nicht erläutern können“, heißt es auf Nachfrage von einer Sprecherin.
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