Doping

Salbutamol: Asthma-Therapie vs. Doping

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Düsseldorf -

Salbutamol steht wegen der anabolen Wirkung auf der Liste der verbotenen Dopingmittel. Bis 2003 waren alle diese sogenannten ß2-Agonisten als anabol wirkende Substanzen verboten. Dieses wurde 2005 geändert, da mittlerweile davon ausgegangen wird, dass nur Clenbuterol und Salbutamol effektiv als Substanzen zur Förderung des Muskelaufbaus einsetzbar sind.

Die Gruppe der ß2-Agonisten wurde auch für die Zeit außerhalb des Wettkampfes verboten. Sie wird aber von der Welt-Anti-Doping-Agentur als eigene Gruppe – ß2-Agonisten – geführt.

ß2-Agonisten, die hauptsächlich therapeutisch gegen Asthma eingesetzt werden, wurden erstmals 1993 als Dopingsubstanzen deklariert und verboten, nachdem ihr Missbrauch im Sport bekannt wurde. Zur Therapie sind vier Präparate – Terbutalin, Salbutamol, Salmeterol und seit September 2001 auch Formoterol – nur als Inhalationspräparate zugelassen. Eine orale Einnahme ist nicht erlaubt. Die Anwendung muss therapeutisch begründet sein und dem zuständigen Verband gemeldet werden.

Für die Olympischen Winterspiele in Salt Lake City 2002 hat das Internationale Olympische Komitee erstmals eine umfangreiche Anmeldepflicht für inhalativ zugelassene ß2-Agonisten vorgeschrieben.

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