Sachverständigenausschuss

Kein OTC-Switch für Arhama APOTHEKE ADHOC, 03.07.2015 07:47 Uhr

Berlin - 

Die Arhama-Tinktur von Bombastus bleibt verschreibungspflichtig. Der zuständige Sachverständigenausschuss lehnte mehrheitlich einen Antrag ab, Arzneimittel „zur oralen Anwendung bei Menschen bis zu einer Tagesdosis von 100 mg Colocynthidis fructus für eine maximale Anwendungsdauer von 14 Tagen“ aus der Rezeptpflicht zu entlassen.

Arhama-Tinktur enthält pro 100 g Flüssigkeit 3,9 g Auszug aus Koloquintenfrüchten und wird bei Durchfallerkrankungen eingesetzt. Das Präparat ist für Kinder ab zwölf Jahren und Erwachsene zugelassen und spielt im Verordnungsmarkt keine allzu große Rolle.

Außerdem hat Bombastus eine Koloquinthen-Essenz im Sortiment, die 25 g Auszug pro 100 g enthält und zur Behandlung bei Verstopfung eingesetzt wird. Die beiden Präparaten sind die einzigen verschreibungspflichtigen Arzneimittel des Herstellers aus dem sächsischen Freital.

Einstimmig empfohlen wurde dagegen der Rx-Switch von Alfatradiol. Der 5-alpha-Reduktase-Inhibitor, der in der Therapie des Haarverlustes eingesetzt wird, ist derzeit nicht in der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) aufgeführt. Die beiden zugelassenen Präparate Ell Cranell und Pantostin werden topisch angewendet.

Allerdings gibt es den Wirkstoff auch als Rezeptursubstanz: von Caelo, Fagron, Audor und Euro OTC Pharma. Theoretisch könnten Apotheker aus der Substanz auch Kapseln herstellen und diese rezeptfrei verkaufen – da der Wirkstoff nicht rezeptpflichtig ist. Aus diesem Grund soll Alfatradiol der Verschreibungspflicht unterstellt werden – ausgenommen zur Anwendung auf der Kopfhaut bei leichter androgenetischer Alopezie (hormonell bedingter Haarausfall) bei Männern und Frauen ab 18 Jahren.

Der letzte Rx-Switch war Limptar (Chinin). Das Klosterfrau-Produkt gegen Wadenkrämpfe ist seit 1. April aus der Sichtwahl verschwunden. Parallel wurden Ketotifen, Flurbiprofen sowie Esomeprazol mit bestimmten Einschränkungen per Beschluss des Bundesrats aus der Verschreibungspflicht entlassen; Pfizer hatte sich mit Nexium control über die europäische Schiene einen Vorsprung erarbeitet.

Der Sachverständigenausschuss hatte im Januar außerdem Vaprino (Racecadotril) zur Behandlung von akutem Durchfall bei Jugendlichen ab zwölf Jahren in die Selbstmedikation entlassen, genauso wie Mometason „zur nasalen Anwendung zur symptomatischen Behandlung der saisonalen allergischen Rhinitis bei Erwachsenen und Kinder ab 12 Jahren in einer Einzeldosis von 200 Mikrogramm“.