Rx-Switch: Ausnahme für Ell Cranell und Pantostin APOTHEKE ADHOC, 29.05.2015 15:18 Uhr
Der Wirkstoff Alfatradiol könnte künftig verschreibungspflichtig werden. Der zuständige Sachverständigenausschuss beschäftigt sich Ende Juni mit dem 5-alpha-Reduktase-Inhibitor, der in der Therapie des Haarverlustes eingesetzt wird. Für Ell Cranell von Galderma und Pantostin von Merz soll es eine Ausnahme geben. Die Arhama-Tinktur von Bombastus (Salbeiblüten, Koloquintenfrüchte) könnte rezeptfrei werden.
Alfatradiol wird derzeit nicht in der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) aufgeführt. Die beiden zugelassenen Präparate Ell Cranell und Pantostin werden topisch angewendet. „Für Pantostin gibt es bislang keine Sicherheitsbedenken“, betont eine Merz-Sprecherin. Sie sieht keinen Grund dafür, den Wirkstoff insgesamt der Verschreibungspflicht zu unterstellen.
Allerdings gibt es den Wirkstoff auch als Rezeptursubstanz: von Caelo, Fagron, Audor und Euro OTC Pharma. Theoretisch könnten Apotheker aus der Substanz auch Kapseln herstellen und diese rezeptfrei verkaufen – da der Wirkstoff nicht rezeptpflichtig ist.
Dem Vernehmen nach will der Sachverständigenausschuss den Wirkstoff nun aufnehmen und auf diese Weise klarstellen, dass nur die topische Anwendung nicht unter die Rezeptpflicht fällt. Das wäre den Herstellern Galderma und Merz nur recht. Beide wollen erreichen, dass ihre Präparate auch weiterhin rezeptfrei sind.
Daneben befasst sich der Sachverständigenausschuss mit Colocynthidis fructus, den Koloquinten. Der Hersteller Bombastus hat einen Antrag gestellt, um seine Arhama-Tinktur aus der Rezeptpflicht zu entlassen. Das Präparat wird bei Durchfallerkrankungen eingesetzt und ist für Kinder ab zwölf Jahren und Erwachsene zugelassen.
Bombastus hat beantragt, Arzneimittel „zur oralen Anwendung bei Menschen bis zu einer Tagesdosis von 100 mg Colocynthidis fructus für eine maximale Anwendungsdauer von 14 Tagen“ aus der Rezeptpflicht zu entlassen. Damit würde das zweite Koloquinten-Präparat des Herstellers, die Koloquinthen-Essenz Bombastus, weiterhin verschreibungspflichtig sein.
Die Koloquinthen-Essenz ist zugelassen zur Behandlung bei Verstopfung und enthält deutlich mehr Auszug aus Koloquintenfrüchten als die Arhama-Tinktur – 25 g pro 100 g Flüssigkeit anstatt 3,9 g. Aus diesem Grund soll die Essenz auch weiterhin nur auf Rezept erhältlich sein. Die beiden Präparaten sind die einzigen verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die der Hersteller aus dem sächsischen Freital im Sortiment hat.