Lieferengpass

Sabril fehlt bis Q2 2024

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Berlin -

Sabril (Vigabatrin, Sanofi) Filmtabletten und Beutel sind seit Sommer 2022 von Lieferausfällen betroffen. Ein baldiges Ende ist nicht Sicht. Wie Sanofi mitteilt, wird der Engpass voraussichtlich bis zum zweiten Quartal 2024 andauern.

Sabril ist in Kombi mit anderen Antiepileptika zur Behandlung von Patient:innen mit pharmakoresistenten fokalen Anfällen mit oder ohne sekundäre Generalisierung zugelassen, wenn alle anderen adäquaten Arzneimittelkombinationen nicht ausreichend wirksam waren oder nicht vertragen wurden. Außerdem kommt das Arzneimittel als Monotherapie zur Behandlung infantiler Spasmen zum Einsatz.

Sabril bleibt knapp

Doch das Arzneimittel ist von Lieferengpässen betroffen und das wird in den kommenden Monaten auch so bleiben. „Die aktuelle Versorgungslage ist auf eine Lieferverzögerung des Wirkstoffes Vigabatrin bei unserem Lieferanten zurückzuführen“, teilt Sanofi mit. Die eingeschränkte Verfügbarkeit wird voraussichtlich bis zum zweiten Quartal 2024 andauern.

„Sabril 500 mg Filmtabletten sind wieder weitgehend verfügbar“, heißt es. Ein Lieferabriss oder eine Verschlechterung der Liefersituation werde derzeit nicht erwartet. „Die Rezeptmengen für Sabril 500 mg Filmtabletten werden abhängig von der Verfügbarkeit bedient.“

Sabril Beutel werden nach wie vor nur gegen Vorlage eines individuellen Rezepts geliefert. Abhängig von der Verfügbarkeit werde die Abgabe limitiert. Zudem wird auf die Dringlichkeit der Handlungsempfehlungen hingewiesen.

  • Sabril Beutel sollten nicht bei refraktärer Epilepsie verwendet werden und möglichst nur noch der Behandlung infantiler Spasmen (West‐Syndrom) vorbehalten sein
  • Sabril 500 mg Filmtabletten sind bei Verfügbarkeit den Sabril Beuteln vorzuziehen, falls die Einnahme möglich ist

Patient:innen, die bereits mit Sabril behandelt werden

  1. Jede Fortsetzung der Behandlung mit Vigabatrin sollte möglichst auf Kinder mit infantilen Spasmen (West-Syndrom) beschränkt werden, die eine Behandlung mit Vigabatrin benötigen. Auch hier gilt: Tabletten sind, wenn möglich, dem Granulat vorzuziehen. Wird die Darreichungsform ausgetauscht, ist eine engmaschige ärztliche Kontrolle angezeigt.
  2. Patient:innen, die mit Vigabatrin behandelt wurden und nicht an infantilen Spasmen (West-Syndrom) leiden, sollten abhängig vom klinischen Verlauf an eine neurologische Praxis verwiesen werden. Gegebenenfalls kann eine Therapieumstellung erwogen werden.

Soll eine neue Behandlung mit Vigabatrin begonnen werden, sollte dies nur bei Kindern mit infantilen Spasmen (West-Syndrom) erfolgen – Filmtabletten sind den Beuteln vorzuziehen.

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