Rückrufe

Lieferengpass bei Meningitec APOTHEKE ADHOC, 08.10.2014 17:58 Uhr

Rote-Hand-Brief: Nuron Biotech rechnet mit einem Lieferengpass bei seinen Meningitec Fertigspritzen. Der Hersteller hatte zuvor wegen Qualitätsproblemen alle Chargen zurückgerufen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Der Hersteller Nuron Biotech meldet einen Lieferengpass bei seinen Meningitec Fertigspritzen. Derzeit sei nicht bekannt, wann diese wieder verfügbar seien. Bevor das Produkt neu hergestellt werden könne, müssten „Abhilfe- und Präventivmaßnahmen” abgeschlossen sein. In der vergangenen Woche hatte der Hersteller sämtliche im Handel befindlichen Chargen wegen eines zeitlich nicht begrenzbaren Qualitätsmangels zurück gerufen. Emra, Eurim und Kohlpharma riefen daraufhin ebenfalls zurück.

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hatte die Chargenfreigabe in der vergangenen Woche widerrufen, nachdem in Einzelfällen in der Injektionssuspension Eisenoxid- und/oder andere Metallpartikel beobachtet worden waren.

Dem PEI zufolge wäre eine signifikante Gefährdung insbesondere von Kleinkindern mit weniger als 7 Kilogramm Körpergewicht zu erwarten, da bei diesen das Toxizitätslimit von 10 mg Eisen pro kg Körpergewicht überschritten werden könnte. Zwei weitere Impfstoffe gegen Meningokokken der Gruppe C stehen in Deutschland zur Verfügung: Menjugate und NeisVac-C.

Sichtbare Kristalle wurden auch im Lösungsmittel von Torisel (Temsirolimus) festgestellt. Nach mehreren Meldungen von Apotheken ruft der Hersteller Pfizer daher die Chargen AI3V/1U, AIEM/1N und AIEM/1X zurück. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass derartige Kristalle auch in anderen Durchstechflaschen enthalten seien.

Baxter ruft eine Charge seines Immunglobulin-Präparats Kiovig zurück. Es seien vermehrt Meldungen von Überempfindlichkeitsreaktionen eingegangen.

Das BfArM stuft Amygdalin-haltige Arzneimittel (auch Mandelonitril, Mandelonitril-Glykoside, Laetrile, Vitamin B17) als bedenklich ein. Der Einsatz berge erhebliche Risiken, die Wirksamkeit in der Tumortherapie müsse als widerlegt gelten. Regulatorisch bedeute dies, dass es sich bei Amygdalin um ein „bedenkliches Arzneimittel“ im Sinne des Arzneimittelgesetzes handele, die nicht in Verkehr gebracht werden dürfen.

Amygdalin-haltige Arzneimittel sind in Deutschland nicht zugelassen. Sie würden aber seit einiger Zeit wieder verstärkt als alternatives Heilmittel in der Krebstherapie und -vorbeugung beworben, heißt es vom BfArM. Amygdalin ist ein cyanogenes Glykosid, das unter anderem in bitteren Aprikosen- und Mandelkernen mit bis zu 8 Prozent vorkommt.

In Gegenwart von Wasser und der ebenfalls in den Kernen vorhandenen β-Glucosidase wird aus Amygdalin Blausäure freigesetzt. Das entstehende Cyanid hemmt die Cytochrom-c-Oxidoreduktase der Atmungskette: Die Energiegewinnung der Zelle versagt, was zu einer „inneren Erstickung“ führt.