In der RSV-Prophylaxe konnte ein weiterere wichtige Präventionslücke geschlossen werden. Gesetzlich Versicherte sollen in Kürze einen Anspruch auf eine einmalige Schutzimpfung gegen Infektionen mit Respiratorischen Synzytial-Viren (RSV) haben.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) beim Robert Koch-Institut (RKI) in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen. Demnach sollen gesetzlich Versicherte ab 75 Jahren sowie bestimmte Risikogruppen bereits ab einem Alter von 60 Jahren einen Anspruch auf eine einmalige Immunisierung gegen das RS-Virus erhalten. Die Beschlüsse werden voraussichtlich spätestens Anfang Oktober in Kraft treten.
Schon seit dem vergangenen Jahr stehen zum Schutz von durch RSV verursachte Erkrankungen der unteren Atemwege für Personen ab dem Alter von 60 Jahren zugelassene Impfstoffe zur Verfügung.
Am 8. August wurde die Stiko-Empfehlung veröffentlicht. Demnach sollten weitere Personengruppen die einmalige RSV-Impfung erhalten:
Ein erhöhtes Risiko besteht bei schweren Grunderkrankungen, beispielsweise der Atmungsorgane, der Nieren oder des Herz-Kreislauf-Systems sowie bei Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen.
Laut G-BA heißt es: „Die Impfung mit einem proteinbasierten RSV-Impfstoff soll möglichst vor Beginn einer RSV-Saison erfolgen. Es handelt sich derzeit um eine einmalige Impfung, da die Stiko auf Basis der aktuellen Datenlage noch keine Aussage dazu treffen konnte, ob RSV-Wiederholungsimpfungen notwendig sind.“
Empfehlungen zu einer RSV-Impfung von Schwangeren hat die Stiko bisher noch nicht ausgesprochen. Sie plant zudem schnellstmöglich die Klärung der Frage, ob die RSV-Impfung auch mit dem erst seit kurzem zugelassenen mRNA-Impfstoff erfolgen kann.
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