Um den Impfplan von Säuglingen bei vergleichbarem Schutz zu vereinfachen, aktualisiert die Ständige Impfkommission (Stiko) das bisher empfohlene 3+1-Impfschema der Sechsfach-Impfung und reduziert die Empfehlung auf das 2+1-Impfschema. Wichtig sei die Einhaltung der Termine. Für Frühgeborene gilt die Neuerung nicht.
Impfen ist aufgrund der Corona-Pandemie thematisch mehr in den Fokus gerückt. Auf der Suche nach einem geeigneten Impfstoff fordert die Stiko die Bevölkerung gleichzeitig auf, Routine-Impfungen nicht zu vernachlässigen. Insbesondere die Impfung von Säuglingen sollte aufgrund von Covid-19 nicht verschoben werden. Die Einhaltung der empfohlenen Termine sei extrem wichtig, um einen vollständigen Impfschutz zu erhalten. Die Stiko empfiehlt, die Impfserie um den ersten Geburtstag abzuschließen. „Für einen zuverlässigen Langzeitschutz ist es besonders wichtig, zwischen der zweiten und dritten Impfstoffdosis einen Abstand von mindestens sechs Monate einzuhalten“, betonen die Impfexperten.
Die Sechsfach-Impfung schützt gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ B und Hepatitis B. Das neue Schema sieht für die Grundimmunisierung eine Dosis weniger vor als beim bisherigen 3+1-Schema. Der Impfschutz soll dabei allerdings vergleichbar sein. Grund für die Anpassung sei die Erkenntnis, dass nur ein kleiner Anteil der Säuglinge zu den empfohlenen Zeitpunkten geimpft wird, so das RKI. Durch die Vereinfachung des Impfplans möchte das RKI die Anzahl von fristgerecht durchgeimpften Säuglingen erhöhen.
Das 3+1-Schema bedeutet, dass Säuglinge dreimal im Abstand von einem Monat geimpft werden. Danach folgt eine weitere Impfung mit mindestens sechsmonatigem Abstand. Nun wird eine Impfung gestrichen, sodass sich zwei Impfungen mit achtwöchigem Abstand ergeben. Die „+1“-Impfund erfoglt ebenfalls nach weiteren sechs Monaten.
Babys, die vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche geboren werden, sollten aufgrund des noch nicht ausgereiften Immunsystems weiterhin nach dem alten 3+1-Schema geimpft werden. Das bedeutet, Frühchen erhalten Impfungen im Alter von zwei, drei, vier und elf Monaten. „Es gibt keine Hinweise darauf, dass Mehrfachimpfstoffe die Immunabwehr überlasten“, betont die Stiko.
Die Corona-Pandemie beeinflusst nicht nur das generelle Impfverhalten, sondern auch die Inanspruchnahme der U-Untersuchungen für Kinder. Durch die ausgerufenen Kontaktsperren haben Eltern vielerorts die notwendigen Frühuntersuchungen nicht wahrgenommen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben hierauf reagiert und beschlossen, die fixen Intervalle zu lockern. Für die U6 (zehnter bis zwölfter Lebensmonat), U7 (21. bis 24. Lebensmonat), U7a (34. bis 36. Lebensmonat), U8 (46. bis 48. Lebensmonat) und U9 (60. bis 64. Lebensmonat) gelten aktuell keine Fristen. Eltern können diese Untersuchungen zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Die Lockerungen gelten nicht für die beiden ersten Untersuchungen: Die U2 und die U5 sollte im vorgegebenen Zeitfenster erfolgen. Diese Regelung greift bis Ende September.
Totimpfstoffe: Für Impfungen gegen Infektionskrankheiten wie Influenza, Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten oder Hepatitis A und B werden Totimpfstoffe verwendet. Die Gabe dieser Substanzen ist in der Schwangerschaft möglich. Im ersten Trimenon sollten allerdings nur dringend indizierte Impfungen durchgeführt werden. Die Stiko empfiehlt die Influenza-Impfung allen Schwangeren ab dem zweiten Trimenon.
Lebendimpfstoff: Aus theoretischen Überlegungen sind Impfungen mit einem Lebendimpfstoff während der Schwangerschaft grundsätzlich kontraindiziert. Impfstoffe gegen Röteln, Masern, Mumps oder Varizellen (Windpocken) sind als Lebendimpfstoffe verfügbar. Nach einer Impfung mit Lebendimpfstoff sollte eine Schwangerschaft für mindestens einen Monat vermieden werden.
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