Forschungsarbeit

RKI prüft Stammzellen-Projekt dpa, 14.11.2008 17:50 Uhr

Köln/Berlin - 

Das Robert Koch-Institut (RKI) prüft, ob menschliche embryonale Stammzellen in Deutschland möglicherweise unrechtmäßig verwendet worden sind. Es werde untersucht, ob die Arbeit eines Kölner Wissenschaftlers vorher hätte genehmigt werden müssen, sagte eine RKI-Sprecherin. Sie bestätigte einen Bericht der „Rheinischen Post“, dem zufolge das Institut im Oktober auf eine wissenschaftliche Publikation über eine Stammzellarbeit stieß, für die sich aber kein Antrag in den RKI-Akten fand. Das RKI muss Import und Verwendung von menschlichen embryonalen Stammzellen laut Gesetz genehmigen. Einen derartigen Fall gab es laut RKI bisher noch nie in Deutschland.

Die Universität Köln erklärte, der kritisierte Forscher habe bereits mehrfach Genehmigungen des RKI für seine Forschungsarbeiten erhalten. Im Rahmen der genehmigten Projekte habe er vergleichende Untersuchungen vorgenommen. Er habe seine Ergebnisse mit einer bedeutenden Tübinger Arbeit verglichen. Es werde nun überprüft, ob dieser „vergleichende Vorgang“ vorher vom RKI hätte genehmigt werden müssen. Vor Abschluss dieser Bewertung wollte sich die Universität nicht näher äußern. Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte, der Fall befinde sich „in Prüfung“.

In dem Beitrag vom 9. Oktober im Fachmagazin „Nature“ wurden aus menschlichen Hoden gewonnenen Zellen beschrieben, die Eigenschaften wie embryonale Stammzellen haben. Die Forschungsarbeit aus Tübingen war ergänzt um die vergleichenden Ergebnisse des Kölner Experten.

Wer in Deutschland als Forscher mit embryonalen Stammzellen des Menschen arbeiten will, muss den Import und die Verwendung der menschlichen Zellen zunächst genehmigen lassen. Das schreibt das Stammzellgesetz vor. In den Antragsunterlagen muss das Forschungsprojekt beschrieben und begründet werden, außerdem müssen Angaben zu den embryonalen Stammzellen gemacht werden, die eingeführt werden sollen. Ein Import ist laut Gesetz allein zu Forschungszwecken und nur ausnahmsweise dann zugelassen, wenn die Zellen vor dem 1. Mai 2007 und durch künstliche Befruchtung gewonnen wurden.