Trotz der breiten Verfügbarkeit von Impfstoffen gibt es immer noch etliche Fälle, in denen Personen aufgrund von vermeintlichen Kontraindikationen nicht immunisiert werden. Doch eine sorgfältige Abwägung zeigt, dass eine Impfung in vielen Fällen trotzdem möglich ist – und sogar dringend empfohlen wird. Das Robert Koch-Institut (RKI) hat dazu ein Faktenblatt veröffentlicht, welches irrtümliche Annahmen korrigiert.
In der Übersicht vom RKI heißt es: „Grundsätzlich können fast alle Personen geimpft werden. Zum Teil unterbleiben indizierte Impfungen, weil bestimmte Umstände irrtümlich als Kontraindikationen angesehen werden. Dabei sind Impfungen bei bestimmten Vorerkrankungen oder bei Frühgeborenen besonders wichtig.“ Banale Infekte ohne hohes Fieber (< 38 °C) seien demnach ebenso wenig ein Hinderungsgrund wie bestimmte Impfungen in der Schwangerschaft (Ausnahme Lebendimpfstoffe) oder die Einnahme von bestimmten Medikamenten.
Bei Erkrankungen wie leichten Infekten ohne Fieber oder vorherigem Kontakt zu erkrankten und ansteckenden Personen kann ebenso geimpft werden wie bei Vorliegen einer chronischen Erkrankung ohne Immunsuppression. Auch krebserkrankte Personen können geimpft werden, ebenso Personen mit neurologischen oder Nieren-Erkrankungen. Da die meisten Impfstoffe subkutan verabreicht werden können, steht auch eine Gerinnungsstörung nicht im Weg. Immungeschwächte Personen sollten keine Lebendimpfstoffe erhalten, können aber grundsätzlich anderweitige Immunisierungen in Anspruch nehmen. Auch bei Kindern sieht das RKI wenig Hindernisse: Frühgeborene und gestillte Säuglinge können Vakzine ebenso erhalten wie Säuglinge mit Neugeborenen-Ikterus (Gelbsucht).
Achtung: Sollen Kinder schwangerer Mütter gegen Varizellen geimpft werden, braucht es eine Risikoabwägung, wenn die Mutter selbst keine Immunität besitzt.
Auch Personen, die mit Antibiotika, niedrigen Dosen Cortison oder lokal angewendeten steroidhaltigen Präparaten behandelt werden, können geimpft werden. Zu beachten ist eine anstehende Operation: Hier sollten empfohlene Zeitabstände eingehalten werden.
In der Schwangerschaft sollte auf Lebendimpfstoffe gegen Masern, Mumps, Röteln (MMR) und Varizellen verzichtet werden. Generell sollten während der Schwangerschaft nur empfohlene und dringend indizierte Impfungen durchgeführt werden. Es gibt aber auch viele Totimpfstoffe, die problemlos ab dem 2. Trimenon geimpft werden können. Eine Gelbfieber-Impfung sollte nur nach einer sorgfältigen Risiko-Nutzen-Abwägung erfolgen.
APOTHEKE ADHOC Debatte