ADHS

Ritalin wird zur Ausnahme APOTHEKE ADHOC, 17.09.2010 11:01 Uhr

Berlin - 

Kinder und Jugendliche mit Aufmerksamkeitsdefizit-/ Hyperaktivitätsstörung (ADHS) sollen künftig nur noch in Ausnahmefällen Arzneimittel mit dem Stimulanz Methylphenidat erhalten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) schränkte die Verordnungsfähigkeit der Psychoanaleptika wegen ihres Risikopotenzials damit weiter ein.

Schon heute erstatten Kassen Medikamente mit Methlyphenidat nur bei Patienten mit ADHS. Nun wird die Regelung noch enger gefasst, indem weitere Anforderungen an Diagnose und ärztliche Fachkenntnis bei der Behandlung gestellt werden. So dürfen künftig nur noch Spezialisten für Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen Methylphenidat verordnen. Zudem muss die Therapie regelmäßig unterbrochen werden, um ihre Auswirkungen auf das Befinden des Kindes beurteilen zu können.

Das Bundesgesundheitsministerium muss die Aktualisierung der Arzneimittel-Richtlinie nun prüfen. Erfolgt keine Beanstandung tritt der Beschluss mit seiner Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.