Vor kurzem haben sich Fälle an Ringelröteln hierzulande gehäuft. Zwar haben Ringelröteln und Röteln den Namen gemeinsam, doch sind die Erreger unterschiedlich und einen Impfstoff gegen Ringelröteln gibt es nicht.
Auslöser der Ringelröteln sind Viren. Genau Parvovirus B19, das nur beim Menschen vorkommt und 1975 durch Zufall entdeckt wurde. Wer einmal an Ringelröteln erkrankt ist, hat keine zweite Infektion zu befürchten.
Die Übertragung erfolgt durch Tröpfchen- oder Schmierinfektion sowie Blut. Aber auch Schwangere können den Erreger an das ungeborene Kind im Mutterleib weitergeben und sind im ersten und zweiten Trimenon besonders gefährdet. Der Großteil der Infektionen verläuft asymptomatisch – oft unbemerkt oder als leichter grippaler Infekt mit geschwollenen Lymphknoten, Kopfschmerzen, leichtem Fieber und Unwohlsein. Erwachsene können zudem unter Gelenkschmerzen leiden.
Parvovirus B19 vermehrt sich in Vorläuferzellen der roten Blutkörperchen. Diese werden zerstört und ein leichter Blutmangel kann die Folge sein. Nach überstandener Infektion werden in der Regel wieder ausreichend rote Blutzellen gebildet.
Typisch für Ringelröteln ist ein Hautausschlag an den Wangen – um den Mund herum befinden sich blasse Stellen. Dieser zeigt sich etwa ein bis zwei Wochen nach der Ansteckung und kann sich auf die Extremitäten – Arme und Oberkörper sowie Beine – ausweiten. Nach sieben bis zehn Tagen sind die fleckigen Rötungen in der Regel wieder verschwunden.
Die Ansteckungsgefahr ist vor dem Auftreten des Hautausschlages am größten. Ist der Ausschlag da, sind Betroffene nicht mehr ansteckend. Besonders gefährdet sind Schwangere, die noch keine Ringelrötelinfektion durchgemacht haben. Schätzungsweise haben 30 bis 40 Prozent der Schwangeren keinen Immunschutz. Eine Blutuntersuchung kann Aufschluss bringen, ob Schwangere schützende Antikörper besitzen oder nicht.
Schwangere ohne ausreichenden Schutz vor Ringelröteln sollten während der Schwangerschaft in Einrichtungen für Kinder im Vorschulalter bis einschließlich der 20. Schwangerschaftswoche nicht beruflich eingesetzt werden. Hatten Schwangere Kontakt mit Erkrankten, sollten die schnellstmöglich ärztlichen Rat einholen. Der Grund: Eine Infektion kann das ungeborene Kind schädigen und eine Fehlgeburt zur Folge haben.
In der Regel verläuft die Infektion bei Kindern harmlos und bedarf keiner Behandlung. Gegen Fieber und Schmerzen können Paracetamol und Ibuprofen Linderung bringen. Außerdem ist Hygiene das A und O. Gegen schuppige und trockene Stellen auf der Haut können Ölbäder und pflegende Lotionen zum Einsatz kommen. Eine Meldepflicht besteht nicht.
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