Retinoide: Verhütung und Warnhinweis APOTHEKE ADHOC, 12.02.2018 13:06 Uhr
Zwischenergebnis zu Retinoiden: Der Ausschuss für Risikobewertung und Pharmakovigilanz (PRAC) empfiehlt eine Aktualisierung der Schwangerschaftsverhütungsmaßnahmen sowie eine Aufnahme von Warnhinweisen zu neuropsychiatrischen Erkrankungen.
Im Juli 2016 startete der PRAC nach einem Ersuchen der britische Aufsichtsbehörde MHRA ein Risikobewertungsverfahren zu Retinoiden. Die Experten sollten die Maßnahmen zur Schwangerschaftsverhütung sowie das Risiko für neuropsychiatrische Erkrankungen wie Depression oder Angst bewerten.
Der PRAC bestätigte, dass alle oralen Retinoiden eine fruchtschädigende Wirkung besitzen und während der Schwangerschaft nicht eingenommen werden dürfen. Acitretin, Alitretionin und Isotretinoin dürfen zudem nicht von Frauen im gebärfähigen Alter eingenommen werden, wenn die vorgeschriebenen Maßnahmen laut Schwangerschaftsverhütungsprogramm nicht eingehalten werden.
Die Experten der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) empfehlen im Zuge der Aktualisierung des Programmes eine Bewertung der Patientinnen hinsichtlich der Gebärfähigkeit beziehungsweise der Wahrscheinlichkeit schwanger zu werden. Außerdem sieht das Schwangerschaftsverhütungsprogramm Forderungen zu Schwangerschaftstests sowie einer effektiven Verhütung während und nach der Retinoid-Behandlung vor. Arzt und Patientin müssen die Beratung mittels Bestätigungsformular dokumentieren. Die Hersteller von Acitretin, Alitretinoin und Isotretinoin müssen eine Studie sowie eine Untersuchung zur Bewertung der Effektivität der Aktualisierung des PRAC durchführen.
Für die Retinoide Bexaroten und Tretinoin, die zur Behandlung verschiedener Krebsarten eingesetzt werden, sehen die Experten ein Schwangerschaftsverhütungsprogramm als unnötig an. Für Retinoide zur Anwendung auf der Haut sei es aufgrund der extrem geringen systemisch aufgenommenen Wirkstoffmenge unwahrscheinlich, dass ein Schaden beim Kind ausgelöst werde. Dennoch wird eine Vorsichtsmaßnahme empfohlen. So sollen Schwangere und Frauen, die eine Schwangerschaft planen, von einer topischen Anwendung absehen. Es sei möglich, dass ein übermäßiger Gebrauch sowie die Anwendung auf geschädigter Haut die Aufnahme in den Körper erhöhen können.
Der PRAC empfiehlt außerdem für orale Darreichungsformen, einen Warnhinweis zu neuropsychiatrischen Erkrankungen in die Gebrauchsinformationen aufzunehmen. Bei der Bewertung berücksichtigten die Experten, dass Patienten mit den zu behandelnden Hauterkrankungen ohnehin ein erhöhtes Risiko aufweisen, eine neuropsychiatrische Erkrankung zu entwickeln. Entsprechende Warnhinweise seien in den Produktinformationen zum Teil bereits aufgeführt, nun sollen diese laut Empfehlung vereinheitlicht werden. Demnach sollen die Produktinformationen aller zur oralen Einnahme zugelassenen Retinoide einen Warnhinweis für das Risiko von neuropsychologischen Erkrankungen wie Depressionen und Ängsten einschließlich Anzeichen und Symptomen wie Verhaltensstörungen und Stimmungsschwankungen enthalten. Die verfügbaren Daten topischer Retinoide liefern keinerlei Hinweise auf ein erhöhtes Risiko für derartige unerwünschte Arzneimittelwirkungen. Ein Warnhinweis sei daher nicht erforderlich.
Die Empfehlung des PRAC wird nun an den Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) zur Annahme des Gutachtens weitergeleitet. Wirkstoffe wie Acitretin, Adapalen, Alitretinoin, Bexaroten, Isotretinoin, Tazaroten und Tretinoin werden oral eingenommen oder als Creme beziehungsweise Gel auf die Haut aufgetragen, um Erkrankungen wie Akne, Psoriasis und schwerer Handekzeme zu behandeln.