Die DAK-Gesundheit und der BKK-Dienstleister Spectrum K dürfen einen Rabattvertrag über das Immunsuppressivum Tacrolimus abschließen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte am 10. April eine Ausschreibung der Krankenkassen. Geklagt hatte der Originalhersteller Astellas (Prograf/Advagraf), der Rabattverträge über Wirkstoffe mit geringer therapeutischer Breite rechtlich problematisch sieht.
Astellas hatte kritisiert, dass die Verträge zu einem unkontrollierten Austausch des Medikaments und damit zu einer Gefährdung von Patienten führen würden. Der Hersteller hatte gegen die Ausschreibung bei der Vergabekammer des Bundes Beschwerde eingelegt. Diese hatte bereits am 26. Oktober zugunsten der Kassen entschieden.
Das OLG Düsseldorf hat in Streitigkeiten um Ausschreibungen zu Generika das letzte Wort. Damit können die Rabattverträge zum 1. Juli starten. Die Kassen haben drei Hersteller unter Vertrag genommen.
Eine Gefahr für die Versorgung ihrer Versicherten sehen sie nicht. Das OLG habe klar erklärt, dass zur Frage der Austauschbarkeit das Verordnungsverhalten der Ärzte entscheidend sei. So könne man davon ausgehen, dass die Ärzte sich bei der Verordnung von Critical-Dose-Wirkstoffen auch im Rahmen eines Rabattvertrages standesgerecht verhielten.
Über die Substitution von Tacrolimus wurde schon bei der Einführung der Generika im Jahr 2010 gestritten. Astellas hatte Apotheken geraten, pharmazeutische Bedenken geltend zu machen und einen Austausch – wenn überhaupt – nur unter einer engmaschigen Kontrolle des Arztes durchzuführen. Der Generikahersteller Hexal hatte sich gegen das Vorgehen des Originalherstellers zur Wehr gesetzt.
Es geht nicht nur um pharmazeutische Bedenken, sondern auch um einen großen Markt. In Deutschland werden etwa 25.000 Menschen mit Tacrolimus-haltigen Arzneimitteln behandelt. Laut Arzneiverordnungsreport wurden die Präparat 2011 284.500 Mal verordnet; die Generikaquote lag bei 3,8 Prozent. Die Kassen gaben 130 Millionen Euro aus.
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