Neue Indikation für Stelara APOTHEKE ADHOC, 23.09.2013 11:33 Uhr
Das Antipsoriatikum Stelara (Ustekinumab) kann künftig auch bei aktiver
Psoriasisarthritis eingesetzt werden. Die EU-Kommission erteilte die
Zulassung in dieser Indikation für erwachsene Patienten, die auf eine
vorherige nichtbiologische, krankheitsmodifizierende, antirheumatische
medikamentöse Therapie (DMARD) unzureichend angesprochen haben.
Eingesetzt werden kann Stelara allein oder in Kombination mit
Methotrexat sowohl bei Patienten mit als auch ohne vorherige Behandlung
mit TNF-alpha-Hemmern.
Bei der chronischen Autoimmunerkrankung kommt es zu Gelenkschwellungen und Druckempfindlichkeit, periartikulären Gewebeentzündungen und Daktylitis. Auch Schuppenflechte ist charakteristisch. Die unheilbare Krankheit betrifft laut Janssen etwa 4,2 Millionen Menschen in ganz Europa.
In den beiden zulassungsrelevanten multizentrischen, randomisierten, doppelblinden, placebokontrollierten Phase-III-Studien wurde Stelara in den Dosierungen 45 oder 90 mg in Woche 0 und 4 und dann alle 12 Wochen untersucht. Primärer Endpunkt beider Studien war der Anteile der Patienten, die in Woche 24 mindestens 20 Prozent Verbesserung bei den Anzeichen und Symptomen der Arthritis zeigten.
Stelara ist ein menschliches Interleukin (IL)-12 und ein IL-23-Antagonist und derzeit in 74 Ländern zur Behandlung von mittelschweren bis schweren Fällen von Plaque-Psoriasis zugelassen, die auf andere systemische Therapien wie Ciclosporin, Methotrexat und PUVA (Psoralen plus UVA) nicht reagiert haben oder für diese nicht infrage kommen.