OTC-Medikamente

Prospan: Indikation gestutzt

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Berlin -

Hustensäfte mit Efeu sind in jeder Sichtwahl zu finden, sie werden bei akutem Husten eingesetzt. Platzhirsch Prospan hat auch eine chronische Indikation – die sich auf Dauer aber wohl nicht halten lassen wird. Der Hersteller Engelhard musste bei den Brausetabletten bereits die Packungsbeilage anpassen.

Engelhard hatte mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) über die Indikation der Prospan-Brausetabletten gestritten. Über alle Darreichungsformen hinweg durfte der Trockenextrakt bislang eingesetzt werden „bei akuten Entzündungen der Atemwege mit der Begleiterscheinung Husten“ sowie „zur Besserung der Beschwerden bei chronisch-entzündlichen Bronchialerkrankungen“. Bei Lutschpastillen und Hustentabletten war das Anwendungsgebiet minimal abweichend.

Das BfArM musste im Rahmen der Zulassungsverlängerung über das Einsatzgebiet der Brausetabletten entscheiden – einer jener seltenen Momente, in denen auch der Bestandsmarkt überprüft werden kann. Laut Behörde lässt sich die Indikation mangels wissenschaftlicher Belege nicht halten: In der EU-Monographie zu Efeu aus dem Jahr 2009 sei lediglich das Anwendungsgebiet „Pflanzliches Arzneimittel zur Anwendung als schleimlösendes Mittel bei produktivem Husten“ vorgesehen. Studien, die der Hersteller zur dauerhaften Anwendung vorgelegt hatte, überzeugten nicht.

Engelhard klagte, doch vor dem Verwaltungsgericht Köln (VG) kassierte der Hersteller Anfang 2015 eine Niederlage. Engelhard sei den Beweis schuldig geblieben, dass „die Anwendung des Arzneimittels zu einer größeren Zahl an therapeutischen Erfolgen führt als seine Nichtanwendung“, so die Richter. Die langjährigen Erfahrungen mit dem Produkt könnten die gebotene klinische Erprobung nicht ersetzen; genauso wenig gebe es einen Vertrauensschutz auf Fortbestand der Indikation: „Jeder Zulassungsinhaber muss damit rechnen, dass sich sein Produkt der Zulassungsverlängerung stellen muss.“

Das Familienunternehmen aus Niederdorfelden bei Frankfurt ging in Berufung, auch um weitere Unterlagen vorlegen zu können. Allerdings einigte man sich schließlich mit dem BfArM. Ab sofort gilt für die Brausetabletten die Indikation, wie sie auch in der Monographie zu finden ist. Eine Engelhard-Sprecherin bestätigte die Anpassung; die Indikation der anderen Prospan-Präparate sei nicht davon betroffen.

Schon bei der Nachzulassung stritten sich Hersteller und BfArM wegen der Indikationen vor Gericht; am Ende einigte man sich auf der Grundlage eines Gutachtens aus dem Jahr 1997 auf die bisherige Indikation. Vor diesem Hintergrund wollte man bei Engelhard auch nicht verstehen, warum das BfArM plötzlich seine Meinung geändert hatte: Seit dem gerichtlichen Vergleich im Jahr 2002 habe es keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse gegeben; außerdem seien mehr als 40 andere Efeu-Präparate mit derselben Indikation auf dem Markt, argumentierte der Hersteller im Verfahren.

Das BfArM ließ sich nicht beirren: Langzeituntersuchungen, die bei chronischen Erkrankungen erforderlich wären, existierten genauso wenig wie Dosisfindungs- oder passende Vergleichsstudien. Die vorgelegten Anwendungsbeobachtungen seien „aus methodischen Gründen (keine Vergleichsgruppe/Placebo-Gruppe, Begleitmedikation)“ zum Beleg der Wirksamkeit grundsätzlich nicht geeignet, so das BfArM. „Die Bewertung der Studien ergab, dass diese zum Beleg der Wirksamkeit bei chronisch-entzündlichen und akuten entzündlichen Bronchialerkrankungen nicht geeignet sind“, so das BfArM.

Aus dem klinischen Gutachten gehe insgesamt hervor, dass „auch keine anderen, den aktuellen Anforderungen entsprechenden klinischen Untersuchungen für die beantragte Indikation und Dosierung vorliegen“. Die Unterlagen zum Beleg der Wirksamkeit gingen nicht über die Daten der HMPC-Monografie hinaus.

Im Prozess hatte das BfArM bereits durchblicken lassen, die Vorgaben der HMPC-Monografie auch bei anderen Präparaten umzusetzen. Welche Mittel die Behörde nutzen will, ist unklar: Außer bei Sicherheitsrisiken gilt für Produkte mit Zulassung ein Bestandsschutz. In Bonn wollte man sich auf Nachfrage weder zum Einzelfall noch zu grundsätzlichen Fragen äußern.

So sind derzeit unterschiedliche Efeu-Präparate mit unterschiedlicher Indikation auf dem Markt: Mit der umstrittenen Indikation werden auch Hedelix (Krewel Meuselbach), Sinuc (Hexal), Esberitox (Schaper & Brümmer), Bronchostad (Stada) sowie die Efeu-Säfte von Ratiopharm, 1A und Madaus vertrieben. Nur Sidroga und Boehringer haben bei Bronchoverde beziehungsweise Mucohelix auf die Monografie Bezug genommen und sich an die dort vorgegebene Indikation gehalten.

Prospan kommt unter den Efeu-Präparaten auf einen Marktanteil von mehr als 90 Prozent, abgeschlagen folgen mit jeweils 3 Prozent Hedelix und Sinuc, dahinter Bronchostad und Bronchoverde. Entsprechend wichtig ist Prospan für Engelhard: Rund zwei Drittel des Umsatzes hierzulande von insgesamt 30 Millionen Euro entfallen auf die 1950 eingeführte Marke.

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