Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sieht bei Sativex (Cannabis sativa) einen Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen. Anders als das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) ist der G-BA der Auffassung, dass die vom Hersteller Almirall vorgelegte Studie relevant ist. In dieser Studie konnte der G-BA einen Zusatznutzen im Vergleich zur optimierten Standardtherapie mit Baclofen oder Tizanidin feststellen. Damit kann sich der Hersteller auf die Verhandlungen mit den Kassen vorbereiten.
Das seit Juli vergangenen Jahres zugelassene Präparat wird zur Symptomverbesserung bei Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Spastik aufgrund Multipler Sklerose (MS) eingesetzt. Dabei sollen die Patienten zuvor nicht auf andere anti-spastische Therapien angesprochen haben.
Das IQWiG hatte in seinem Gutachten im April bemängelt, dass in dem Dossier bei keiner Studie die geforderte optimierte Standardtherapie bei den Probanden durchgeführt wurde. Der G-BA weicht von dieser Meinung ab: Demnach habe der Hersteller vor Studienbeginn die individuellen Optimierungsmöglichkeiten ausgeschöpft. Eine relevante Studie lag somit vor.
Allerdings sieht der G-BA nur einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen: In dem vorliegenden Dossier sei nicht eindeutig ersichtlich, bei wie vielen Probanden eine Optimierung der Therapie durchgeführt worden war. Auch die Tatsache, dass nur eine relevante Studie vorlag, führte zur Herabstufung.
Der G-BA hat sein Votum auf drei Jahre befristet. Im Juni 2015 soll der Hersteller weitere Daten vorlegen, die den Zusatznutzen hinreichend belegen sollen. Der G-BA kann laut SGB V eine Nutzenbewertung befristen, sofern mit dem eingereichte Dossier nicht sicher ein Zusatznutzen festgestellt werden kann.
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