Die bisherige Leitlinie „Posttraumatische Belastungsstörungen“ aus dem Jahr 2011 wurde überarbeitet und aktualisiert. Neben der Anpassung einer angemessenen medikamentösen Therapie wurde die Leitlinie um zwei Kapitel erweitert: „Behandlung von Kindern und Jugendlichen“ und „Komplexe Posttraumatischen Belastungsstörungen“.
Die Befunderhebung sollte durch einen Selbst- und Fremdbericht erfolgen. Dabei ist ein altersadäquates Vorgehen wichtig. Der familiäre und kulturelle Kontext ist zu berücksichtigen. Eltern und Bezugspersonen können wichtige Informationen zu Erlebnissen in der Vergangenheit liefern.
Es wird ein PTBS-spezifisches Screening-Verfahren mit strukturierten klinischen Interviews und speziellen Tests empfohlen. Potenziell gefährdende Begeleitsymptome wie eine mangelnde Affektregulation und Impulskontrolle, dissoziative Symptome, Substanzmissbrauch, Selbstverletzungen, Suizidalität und/oder Störungen des Sozialverhaltens müssen diagnostisch abgeklärt werden.
Es wird eine traumafokussierte kognitive Verhaltenstherapie empfohlen. Der Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sind zu berücksichtigen. Die Eltern oder Bezugspersonen werden intensiver als bei Erwachsenen in die Therapie miteinbezogen. Von einer Psychopharmakotherapie wird bei Minderjährigen grundsätzlich abgeraten. Aufgrund ihres Suchtpotenzials sollten auch keine Benzodiazepine eingesetzt werden.
Ergänzend sollten weiterere Risikofaktoren wie „Viktimisierung“ bei Opfern von Gewalt fokussiert werden. Der Begriff steht dafür, dass Betroffene das Geschehen nicht verarbeiten, sondern selbst immer wieder in die Opferrrolle zurückfallen. Bei schwerwiegenden komorbiden Störungen und akuter Suizidalität sind vor dem Therapiebeginn geeignete Interventionen einzuleiten. Zu Behandlungsbeginn sollte ebenfalls die aktuelle Gefährdung (anhaltende Bedrohung durch Täter) abgeklärt werden.
Die Diagnose einer PTBS ist komplex und setzt sich aus folgenden Punkten zusammen:
Der Fokus sollte auf einer traumafokussierten Psychotherapie mit Schwerpunkt auf der Verarbeitung der Erinnerung an das traumatische Ereignis liegen. Desweiteren sollten Trauerprozesse überprüft werden. Gegebenenfalls sollte eine soziale Neuorientierung, Neubewertung und Selbstwertstabilisierung erfolgen.
Die medikamentöse Therapie sollte maximal als Zusatz erfolgen. Darüber hinaus gehört der Einsatz von Psychopharmaka nicht zur primären Therapie. Nur in Einzelfällen finden die Wirkstoffe Sertralin, Paroxetin oder Venlafaxin (Off-Label-Use) Anwendung. Benzodiazepine sollten nicht verschrieben werden. Als hilfreich hat sich der Einsatz von adjuvanten Verfahren erwiesen – Ergotherapie, Kunsttherapie, Musiktherapie, Körper- und Bewegungstherapie oder Physiotherapie können Teil des Behandlungsplan sein.
Die Leitlinie hat die komplexe Form neu mit aufgenommen. Hier wird die psychotherapeutische Behandlung mit einer Kombination traumafokussierter Techniken eindeutig empfohlen. Auch bei Kindern und Jugendlichen sollte eine kombinierte Therapie erfolgen. Durch die Verarbeitung der negativen Erinnerung sollen Bindungsprobleme behoben werden.
PTB tritt als eine verzögerte psychische Reaktion auf ein extrem belastendes Ereignis, eine Situation außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigen Ausmaßes auf. Die Länge der Traumata kann unterschiedlich sein. Mögliche Ereignisse können schwere Unfälle, Gewaltverbrechen, Naturkatastrophen oder Kriegshandlungen sein. Die Betroffenen leiden unter Gefühlen wie Angst, Schutzlosigkeit, Hilflosigkeit und Kontrollverlust.
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