Im März 2020 hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Versorgungsmangel bei Pneumokokken-Impfstoffen festgestellt. Dieser gilt jetzt als beendet. Es stehen wieder ausreichende Mengen zur Verfügung.
Bereits im Oktober 2015 hatte das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) über Lieferengpässe bei Pneumokokken-Impfstoffen informiert. Fünf Jahre später hatte das BMG mit der Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes (AMG) einen Versorgungsmangel mit in Deutschland zugelassenen Vakzinen festgestellt. Betroffen waren Pneumovax 23 und Prevenar 13. Importe sollten die Versorgungslage entspannen. Und auch die Ständige Impfkommission (Stiko) hatte ihre Empfehlungen zur Pneumokokken-Impfung und zur Priorisierung entsprechend der Verknappung angepasst.
„Die Versorgungslage mit Pneumokokken-Impfstoffen hat sich stabilisiert“, heißt es jetzt in der Bekanntmachung im Bundesanzeiger. „Die Impfstoffprodukte sind wieder in ausreichender Menge verfügbar.“ Daher werde festgestellt, dass der festgestellte Versorgungsmangel in Deutschland nicht mehr vorliege.
Die Pneumokokken-Impfung wird für Personen älter als 60 Jahre empfohlen. Laut Stiko soll mit dem 23-valenten Polysaccharid-Impfstoff immunisiert werden. Gegebenenfalls kann eine Wiederholungsimpfung im Abstand von mindestens sechs Jahren nach individueller Indikationsstellung angezeigt sein.
Außerdem sollen Säuglinge ab dem Alter von zwei Monaten sowie Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grundkrankheit gegen Pneumokokken geimpft werden. Im Alter von zwei bis sieben Jahren kann mit dem 13-valenten Konjugat-Impfstoff immunisiert werden.
Unterschieden wird in reine Polysaccharidimpfstoffe und Konjugatimpfstoffe. Letztere sind an ein Protein gebunden – konjugiert. Außerdem unterscheiden sich die Vakzine in der Zahl der enthaltenen Pneumokokken-Serotypen. Pneumokokken- Polysaccharidimpfstoffe gibt es laut Robert-Koch-Institut schon seit den 1970er Jahren.
Pneumovax23 enthält Antigene von 23 Serotypen und ist ab einem Alter von zwei Jahren zugelassen.
Außerdem gibt es für weitere Konjugatimpfstoffe eine Zulassung:
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