Altersgrenze aufgehoben

Pille danach: Keine Prüfpflicht für Apotheke

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Berlin -

Seit zehn Jahren sind Levonorgestrel und Ulipristalacetat rezeptfrei erhältlich. Doch die „Pille danach“ kann auch zulasten der Kasse verordnet werden. Seit Kurzem auch altersunabhängig. Eine Prüfpflicht hat die Apotheke nicht.

Bislang wurden Notfallkontrazeptiva gemäß Sozialgesetzbuch (SGB V) nur für Versicherte bis zum vollendeten 22. Lebensjahr erstattet. Mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) wurde in diesem Jahr die Altersbegrenzung durch eine entsprechende Änderung in § 24a Absatz 2 SGB V aufgehoben.

Demnach haben gesetzlich Versicherte, bei denen ein Hinweis auf einen sexuellen Missbrauch oder eine Vergewaltigung besteht, altersunabhängig einen Anspruch auf Notfallkontrazeptiva. Damit wird eine Lücke geschlossen, denn Opfer von Missbrauch, die nicht in das Erstattungsalter passten, hatten zuvor weder über die Krankenkasse noch über das Opferentschädigungsgesetz (OEG) Anspruch auf Erstattung der Pille danach.

Wird in der Apotheke ein Kassenrezept vorgelegt, ist dieses zulasten der Kasse abgabefähig. Denn: Ob die Indikation erfüllt ist, kann durch die Apotheke nicht nachgeprüft werden. Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.

Die Pille danach sollte so schnell wie möglich nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr (uGV) eingenommen werden; am besten innerhalb von zwölf Stunden. Zwei Wirkstoffe stehen zur Auswahl – Levonorgestrel und Ulipristalacetat.

Innerhalb von 72 Stunden können sowohl Levonorgestrel als auch Ulipristalacetat angewendet werden. Liegt der uGV länger als 72 Stunden, aber nicht länger als 120 Stunden zurück, ist Ulipristalacetat geeignet.

Sowohl das Gestagen Levonorgestrel als auch der Progesteron-Rezeptor-Modulator Ulipristalacetat verhindern den Eisprung. Hat dieser bereits stattgefunden, sind die Arzneistoffe nicht mehr wirksam. Weil der Zeitpunkt der Ovulation nicht zu 100 Prozent genau vorhergesagt werden kann, wird die Einnahme zu jedem Zeitpunkt des Menstruationszyklus empfohlen.

Levonorgestrel benötigt eine Anlaufzeit von zwei Tagen, diese ist nötig, um den Eisprung zu verschieben. Das bedeutet: Wird der Arzneistoff erst 24 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen, wird der Eisprung erst nach drei Tagen verschoben, vorausgesetzt er hat noch nicht stattgefunden. Ulipristalacetat besitzt zum Vergleich eine Anlaufzeit von sechs Stunden.

Müssen Frauen innerhalb von drei Stunden nach der Einnahme erbrechen, ist ein Wirkverlust nicht auszuschließen und die Einnahme einer weiteren Tablette angezeigt. Die Pille danach kann die folgende Menstruationsblutung beeinflussen, so kann diese einige Tage früher oder später als erwartet einsetzen.

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