BfArM: Datenbank für Nebenwirkungen APOTHEKE ADHOC, 23.04.2013 12:45 Uhr
Über Nebenwirkungen von Medikamenten können sich Apotheker, Ärzte und Patienten nun online beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informieren: Die Behörde bietet seit heute auf der Internetseite nebenwirkung.bfarm.de einen Zugang zu seiner Datenbank mit Verdachtsmeldungen über unerwünschte Arzneimittelwirkungen. Die Packungsbeilage oder die Fachinformation soll die Datenbank aber nicht ersetzen.
„Jeder kann jetzt in den bei uns gemeldeten Verdachtsmeldungen kostenfrei recherchieren“, sagte BfArM-Präsident Professor Dr. Walter Schwerdtfeger. „Damit schaffen wir noch mehr Transparenz für Ärzte, Patienten und andere interessierte Bürger.“ Die Recherchemöglichkeit solle bereits vorhandene behördliche Informationen über Arzneimittelrisiken flankieren, diese aber nicht ersetzen.
In der Datenbank können alle Verdachtsfälle eingesehen werden, die dem BfArM seit 1995 gemeldet worden sind. Ausgenommen sind Fälle aus klinischen Prüfungen und solche, die in der wissenschaftlichen Literatur publiziert worden sind. Mit einer Filterfunktion können Fälle zu einzelnen Nebenwirkungsbegriffen, Wirkstoffen, Zeiträumen und Altersgruppen gesucht werden.Die Verdachtsfälle beziehen sich auf unerwünschte Ereignisse, die beim Patienten aufgetreten und dem BfArM in Zusammenhang mit der Einnahme eines Medikamentes gemeldet worden sind. Dies bedeute nicht, dass tatsächlich ein ursächlicher Zusammenhang bestehe, so die Behörde. Auch die Zahl der aufgeführten Verdachtsfälle lasse keine Rückschlüsse auf die tatsächliche Häufigkeit von Nebenwirkungen zu. Einerseits würden nicht alle Patienten Nebenwirkungen melden, andererseits stellten Ärzte nicht immer einen Zusammenhang zu dem Medikament her, betonte das BfArM.
Das Rechercheergebnis bedürfe immer einer medizinischen Interpretation und dürfe keinesfalls als Ersatz für die ärztliche Aufklärung betrachtet werden, warnt das BfArM. Die individuelle Nutzen-Risiko-Bewertung eines Arzneimittels für einen Patienten könne nur im Gespräch mit dem behandelnden Arzt getroffen werden.