Infusionslösung gegen unkomplizierte Influenza: Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) hat eine Zulassungsempfehlung für Alpivab (Peramivir, Biocryst) ausgesprochen.
Peramivir ist in den USA unter dem Namen Rapivab bereits seit 2014 zugelassen. Nun steht der Arzneistoff auch in Europa kurz davor, die Genehmigung für das Inverkehrbringen zu erhalten. Indiziert ist das Arzneimittel zur Behandlung einer unkomplizierten Influenza bei Erwachsenen und Kindern ab dem zweiten Lebensjahr. Alpivab könnte dann neben dem oral applizierbaren Tamiflu (Oseltamivir, Roche) und dem inhalativen Relenza (Zanamivir, GSK) zur Behandlung der „echten Grippe“ eingesetzt werden.
Alpivab könnte als Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung zu 200 mg auf den Markt kommen. Der Arzneistoff aus der Gruppe der Neuraminidasehemmer inhibiert die Influenzavirus-Neuraminidase und somit die Virusvermehrung. Das Enzym ist für die Freisetzung und Vermehrung der Viren essentiell. Peramivir ist sowohl gegen Influenza A- und B-Isolate als auch gegen aufkommende Influenzaviren-Stämme mit Pandemiepotenzial wirksam.
Betroffene sollten innerhalb zwei Tagen nach Krankheitsbeginn eine Infusion mit Alpivab erhalten. Dauer und Schwere der Symptome werden vermindert und die normale Körpertemperatur wieder hergestellt. Durchfall und Erbrechen können als unerwünschte Arzneimittelwirkungen auftreten.
Die US-Arzneimittelagentur FDA hatte Rabivab im Dezember 2014 zur Behandlung der akuten und unkomplizierten Influenza zugelassen. Jedoch fand das Arzneimittel bereits 2009 in der H1N1-Influenzapandemie per Notfallnutzungsgenehmigung Anwendung. Im Oktober 2009 wurde die bis Juni 2010 gültige Genehmigung erteilt.
Peramivir durfte jedoch nur bei Erwachsenen und Kindern angewendet werden, wenn diese hospitalisiert waren und nicht auf die zugelassenen Medikamente ansprachen oder eine orale oder inhalative Gabe nicht möglich war.
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