PEI: 3603 UAW nach Impfungen APOTHEKE ADHOC, 28.03.2019 08:00 Uhr
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat den Bericht für das Jahr 2018 zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen nach einer Impfung veröffentlicht. Demnach sind bei der Behörde vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 insgesamt 8201 Verdachtsmeldungen zu allen Arzneimittel in der Zuständigkeit des PEI eingegangen. Davon bezogen sich 6795 Verdachtsmeldungen auf Impfstoffe, die vom Zulassungsinhaber oder beispielsweise der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker beziehungsweise der Ärzte und anderen Behörden eingegangen sind.
3603 Initialmeldungen liegen dem PEI vor. Davon wurden 2391 als nicht schwerwiegend eingestuft. Mit 2104 Verdachtsmeldungen ist waren zum Großteil Frauen von UAW betroffen. Während für Kinder im Alter von 0 bis 23 Monaten 774 UAW nach Impfungen gemeldet wurden, gingen für Personen im Alter zwischen 18 und 59 Jahren 1108 Meldungen ein.
Die Zahlen zeigen, dass in 1349 Fällen der „Schaden“ wieder hergestellt war. In 1239 Fällen ist der Ausgang unbekannt. Die UAW führten in 64 Fällen zu bleibenden Schäden und 21 Meldungen nahmen einen tödlichen Ausgang. Knapp 600 Berichte sind zu Grippeimpfstoffen dokumentiert. Die saisonalen Vakzine führen die Liste der Impfstoffantigene mit Verdachtsmeldungen zu Nebenwirkungen an, gefolgt von Pneumokokken und FSME. Der Human Papilloma Virus kommt mit knapp mehr als 200 Meldungen auf Platz fünf. Nach Masern-, Diphtherie- oder Pertussisimpfung wurden nur wenige Verdachtsmeldungen berichtet.
Was aber waren die häufigsten Gründe für eine Meldung? Lokale Reaktionen waren mit großem Abstand die häufigste Ursache für einen Bericht. Fieber, Kopfschmerz, Schmerzen in einer Extremität oder Erythem zählen ebenfalls zu den häufigen Gründen. Muskelschwäche, Bewusstseinsverlust oder generalisierter Ausschlag waren nur selten der Auslöser für eine Verdachtsmeldung.
Das PEI ist das Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel. Unter den Zuständigkeitsbereich der Bundesoberbehörde fallen neben Impfstoffe beispielsweise auch Antikörper und Immunglobuline, Allergene, Stammzell- und Gewebezubereitungen sowie Blutprodukte zur Anwendung am Menschen. Aber auch für Tierarzneimittel wie Impfstoffe oder Immunmodulatoren ist das PEI zuständig.
Zu den Aufgaben gehören die Zulassung, Genehmigung und die vom Hersteller unabhängige staatliche experimentelle Chargenprüfung und -freigabe. Zudem wird am PEI zu drei abteilungsübergreifenden Schwerpunkten geforscht. Das PEI zählt etwa 800 Mitarbeiter und gehört zum Bundesgesundheitsministerium (BMG).
Seit Ende September können Betroffene oder Behörden auf der Seite des PEI online Meldungen von Verdachtsfällen unerwünschter Arzneimittelwirkungen vornehmen. Im vergangenen Jahr sind über das Online Meldeportal 519 Berichte eingegangen.