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Triptane im Bundesrat APOTHEKE ADHOC, 27.09.2013 17:38 Uhr aktualisiert am 30.09.2013 13:42 Uhr

Neulinge für die Sichtwahl: Migränemittel mit Sumatriptan und Zolmitriptan sollen aus der Verschreibungspflicht entlassen werden. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Migränemittel mit Sumatriptan und Zolmitriptan sollen teilweise aus der Verschreibungspflicht entlassen werden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen entsprechenden Verordnungsentwurf in den Bundesrat gegeben, dort wird er derzeit im Gesundheitsausschuss beraten.

Die Präparate sollen künftig auch ohne Rezept in Apotheken erhältlich sein, wenn ein Arzt die Diagnose gestellt hat. Dazu gehören Sumatriptan-Nasenspray (maximal 40 mg pro Packung), Sumatriptan zur oralen Anwendung (maximal 100 mg pro Packung) und Zolmitriptan-Tabletten (maximal zwei Tabletten à 2,5 mg).

Apotheker müssen vor der Abgabe das Alter des Patienten prüfen und darauf hinweisen, dass die Diagnose Migräne ärztlich gestellt sein muss. Darüber hinaus sollen Apotheker einen Arztbesuch empfehlen, wenn die Kopfschmerzen länger dauern, schwerer verlaufen oder die Pausen verschwinden.

Das BMG hat damit die Empfehlungen des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht umgesetzt.