Mylan bringt Insulin glargin

Ohne Dosisanpassung: Umstellung von Lantus auf Semglee

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Berlin -

Mylan hat Semglee (Insulin glargin) gelauncht. Damit ist nun ein zweites Lantus-Biosimilar (Sanofi) zur Behandlung des Diabetes mellitus auf dem Markt.

Lantus von Sanofi gehört zu den häufigsten Insulinen, die in der Apotheke über den HV-Tisch gehen. Mit Abasaglar hatte Lilly 2015 das erste Biosimilar zu Lantus auf den Markt gebracht. Nun folgt auch Mylan und launcht Semglee. Alle drei Präparate enthalten das langwirksame Insulin-Analogon Insulin glargin. Beim Mylan-Insulin wird es aus der Hefe-Art Pichia pastoris gewonnen, bei Lantus werden Escherichia coli-Bakterien genutzt.

Das Wichtigste zu Semglee

Semglee kommt in Fertigepens mit 3 ml Inhalt auf den Markt und ist zur Behandlung von Patient:innen mit Diabetes ab zwei Jahren zugelassen. Bei Patient:innen mit Typ-2-Diabetes kann es auch in Kombination mit oralen Antidiabetika angewendet werden. Der Fertigpen kann das Insulin in Schritten von einer Einheit abgeben, die maximale Einzeldosis liegt bei 80 Einheiten.

Injiziert wird subkutan in den Bauch, die Außenseite der Oberschenkel oder ins Gesäß bis zu den Flanken. Nach der Applikation gelangt das Derivat des Humaninsulins langsamer in die Blutbahn als sein körpereigenes Vorbild, es besitzt daher eine verlängerte Wirkdauer. Insulin glargin sorgt für eine verstärkte Aufnahme von Blutzucker in die Zellen von Muskel- und Fettgewebe. Patient:innen applizieren die individuelle Dosis einmal täglich zur gleichen Uhrzeit.

Was ist beim Wechsel zu beachten?

Werden Patient:innen von Lantus auf Semglee umgestellt, muss keine Dosisanpassung erfolgen, da in umfangreichen Zulassungsstudien die Biosimilarität etabliert werden konnte. Dies wurde zusätzlich durch eine Switching-Studie, in der bei gleicher Dosierung eine vergleichbare glykämische Wirksamkeit erreicht wurde, belegt.

In den USA ist Semglee bereits seit Juli auf dem Markt. Dort ist es als erstes austauschbares Insulin-Biosimilar zugelassen – der Austausch kann somit auch ohne Arztrücksprache erfolgen. Hierzulande ist dies nicht zulässig, sondern nur nach vorheriger Rücksprache mit dem verordnenden Arzt möglich.

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