Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sieht für Xtandi (Enzalutamid) von Astellas einen Hinweis auf einen erheblichen Zusatznutzen. Das Präparat ist seit Dezember 2014 für Männer mit metastasiertem, durch eine Hormonblockade nicht beeinflussbaren Prostatakrebs zugelassen, die noch keine oder nur leichte Beschwerden haben und bei denen noch keine Chemotherapie angezeigt ist.
Laut dem IQWiG kann der Wirkstoff im Vergleich zu einem abwartenden Vorgehen das Gesamtüberleben verlängern und das Auftreten von Krankheitsfolgen verzögern. Der erhebliche Zusatznutzen gelte aber nur bei Männern, die 75 Jahre oder älter seien; bei jüngeren sei der Zusatznutzen immerhin beträchtlich.
In der entsprechenden Studie erhielten die Patienten entweder Enzalutamid oder ein Placebo, wobei die medikamentöse Hormonblockade bei allen fortgesetzt wurde. Da bereits die Zwischenauswertung eine gute Wirksamkeit zeigte, wurde diese als finale Analyse gewertet. Der Unterschied beim Gesamtüberleben ist laut IQWiG zwischen den beiden Studienarmen statistisch signifikant.
Zudem traten Komplikationen an den Knochen später auf als unter Placebo – ebenfalls ein Hinweis auf einen Zusatznutzen. Auch Schmerzen traten später auf, ebenso wie Nebenwirkungen, Behandlungsabbrüche und die Verschlechterung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität. Lediglich erste Hitzewallungen traten früher auf.
Bereits im Dezember 2013 hatte das IQWiG eine erste Dossierbewertung von Enzalutamid publiziert, gefolgt von einem Addendum im Februar 2014, das auch nachgereichte Daten des Herstellers mit einbezog. Gegenstand war dort allerdings eine andere Indikation: Metastasierter Prostatakrebs, der durch Hormontherapie nicht mehr beeinflussbar ist und auch unter Docetaxel weiter fortschreitet.
Bei Vargatef (Nintedanib) von Boehringer Ingelheim erkannte das IQWiG einen Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen: Dieser gelte in Kombination mit Docetaxel bei Patienten ohne Hirnmetastasen. Bei Patienten mit Hirnmetastasen gebe es allerdings mehr Nachteile als bei einer Chemotherapie allein mit Docetaxel.
Seit November 2014 ist in Kombination mit Docetaxel zugelassen zur Behandlung von Erwachsenen mit fortgeschrittenem nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) im Drüsengewebe (Adenokarzinom), die bereits eine Chemotherapie erhalten haben.
In seinem Dossier vergleicht der Hersteller die Behandlung mit Nintedanib plus Docetaxel mit einer Behandlung aus Placebo plus Docetaxel. Patienten ohne Hirnmetastasen, die Nintedanib in Kombination mit Docetaxel erhielten, überlebten mit 13,5 Monaten länger als die Studienteilnehmer, die allein mit Docetaxel behandelt wurden (10,3 Monate). Zwar hatten Patienten unter Nintedanib auch häufiger Durchfall, aber dieser Nachteil stellt laut IQWiG den Überlebensvorteil nicht infrage.
Wurden Patienten, die bei Studienbeginn bereits Hirnmetastasen hatten, mit Nintedanib behandelt, trat Appetitverlust häufiger auf und die Symptome Übelkeit und Erbrechen sowie Durchfall verschlechterten sich. Diese Nachteile führten zu einem Anhaltspunkt für einen geringeren Nutzen von Nintedanib bei Patienten mit Hirnmetastasen.
Für die Fixkombination Tafluprost/Timolol unter dem Handelsnamen Taptiqom hat das IQWiG keinen Zusatznutzen erkannt: Aus dem Dossier lasse sich dieser nicht ableiten, weil die Studienergebnisse sehr unsicher seien und verwertbare Daten zu wichtigen Endpunkten fehlten. Santen übernimmt derzeit das Präparat von Merck.
Seit Dezember ist das Präparat für Erwachsene zugelassen, die an einem Offenwinkelglaukom erkrankt sind oder einen erhöhten Augeninnendruck (okuläre Hypertension) aufweisen. Das Kombinationspräparat kommt infrage, wenn eine lokale Monotherapie mit Betablockern oder Prostaglandinanaloga nicht ausreicht. Außerdem ist es für Personen gedacht, die von konservierungsmittelfreien Augentropfen profitieren.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie hatte der Hersteller die freie Kombination von Betablocker (Timolol) plus Prostaglandinanalogon (Tafluprost) gewählt. In die Studie wurden jedoch nicht nur Patienten mit einer Vorbehandlung mit Prostaglandinanaloga oder Betablockern, sondern auch unbehandelte Patienten eingeschlossen – die Anteile seien unklar. Für Patienten, die vor der Studie Prostaglandinanaloga erhalten hatten, fehlten Patientencharakteristika und Subgruppenanalysen. Angaben zu Patienten, die zuvor mit einer Betablocker-Monotherapie behandelt wurden, lägen gar nicht vor.
Im Hersteller-Dossier fehlten außerdem verwertbare Daten für wichtige Endpunkte wie Gesichtsfeldausfall, Augenoberflächenerkrankung, verbesserte oder verschlechterte Sehschärfe und die gesundheitsbezogene Lebensqualität. In Bezug auf Nebenwirkungen zeigten sich keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Behandlungsgruppen. In der Gesamtschau gebe es weder positive noch negative Effekte für die Fixkombination im Vergleich zur freien Kombination.
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