MS-Therapie

Schiedsstelle: Preisrutsch bei Sativex

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Berlin -

Weil sich Hersteller und GKV-Spitzenverband bei Sativex (Cannabis sativa) nicht auf einen Erstattungsbetrag einigen konnten, hat die Schiedsstelle erstmals einen Preis für ein Arzneimittel mit Zusatznutzen festgelegt: Der Erstattungsbetrag beträgt je Packung rückwirkend ab Juli 2012 knapp 129 Euro. Almirall findet den Erstattungsbetrag unangemessen, weil er 60 Prozent unter dem Preis liege, der in anderen EU-Ländern bezahlt werde. Die Kassen sind mit der Signalwirkung der Entscheidung zufrieden.

Bislang lag der Apothekeneinkaufspreis für Sativex bei 479,32 Euro. Laut Schiedsspruch beträgt der konkrete Rabatt pro Packung nun 335,10 Euro. „Der Erstattungsbetrag ist dieser modernen Therapie für sehr schwer Erkrankte, die momentan keine andere Option haben, nicht angemessen“, sagte Farid Taha, Geschäftsführer von Almirall in Deutschland. Zudem decke er nicht annähernd die Finanzierung des Produktes. Laut dem Unternehmen, das das Produkt für die britische GW Pharma vertreibt, könnte es daher schwer werden, das Produkt in Deutschland weiterhin auf dem Markt zu behalten.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte dem Präparat nur einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen attestiert. Da die Daten des eingereichten Dossiers nicht eindeutig zeigten, inwieweit die Patienten eine optimierte Standardtherapie erhalten hatten, sah der G-BA nur einen geringen Mehrwert.

Zudem wurde das Votum auf drei Jahre befristet. Im Juni 2015 muss Almirall neue Daten einreichen.

Da der Zusatznutzen gering ausfiel, hat sich die Schiedsstelle laut GKV-Spitzenverband nah bei den Kosten der zweckmäßigen Vergleichstherapie orientiert und nicht an den Vorstellungen des Herstellers. Der Preis gilt rückwirkend ab dem 1. Juli 2012.

Laut GKV Spitzenverband ist die Entscheidung wegweisend, da die Schiedsstelle klar auf den patientenrelevanten Nutzen abgestellt habe.

Sativex ist als Zusatztherapie zur Symptomverbesserung bei Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Spastik aufgrund von Multipler Sklerose zugelassen. In Deutschland ist das Präparat seit Juli 2011 auf dem Markt.

Da es sich um ein kühlpflichtiges Betäubungsmittel handelt, darf Sativex nur in einem abschließbaren Kühlschrank gelagert werden.

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