Nutzenbewertung

Geringer Zusatznutzen für Jakavi

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sieht für Jakavi (Ruxolitinib) einen geringen Zusatznutzen. Bereits im Dezember hatte der G-BA die Nutzenbewertung veröffentlicht und ein Stellungnahmeverfahren eingeleitet. Damals fehlten laut G-BA Daten, um eine Verbesserung des Gesamtüberlebens festzustellen. Eine signifikante Milzverkleinerung konnte allerdings festgestellt werden. Die Ergebnisse bestätigte der G-BA nun in seinem Beschluss.

Jakavi ist zur Behandlung von Patienten mit Milzvergrößerung oder primärer Myelofibrose, Post-Polycythaemia-vera-Myelofibrose (PPV-MV) und Post-Essentieller-thrombozythämie-Myelofibrose (PET-MF) indiziert. Durch eine gestörte Blutbildung im Knochenmark sind bei den Patienten mit Myelofibrose die Leber und Milz vergrößert.

Der G-BA sieht für diese Patienten einen geringen Zusatznutzen, wenn sie mit Jakavi behandelt werden. Demnach verringert das Präparat des Pharmakonzerns Novartis die Morbidität. Durch Verringerung des Milzvolumens nehmen auch die Krankheitssymptome ab: So verbesserten sich Nachtschweiß und Hitzegefühle, Juckreiz, Oberbauchbeschwerden, Schmerzen unter den Rippen, Völlegefühl sowie Knochen- und Muskelschmerzen. Um die Auswirkung der Behandlung auf das Gesamtüberleben zu ermitteln, reichten die eingereichten Studiendaten laut G-BA nicht aus.

Jakavi ist ein selektiver Hemmer der Janus-assoziierten Kinasen (JAKs). Das Präparat inhibiert so die Signalkaskade der Zytokine und Wachstumsfaktoren.

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