„Pille danach“

Bundestag: Empfehlungen für OTC-Switch

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Berlin -

Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht hat sich heute dafür ausgesprochen, die „Pille danach“ aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Anschließend müssen sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und die Bundesregierung mit dem Notfallkontrazeptivum befassen – ob Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) eine Verordnung zur Freigabe erlässt, ist allerdings noch offen.

Der Sachverständigenausschuss teilte mit, die Bewertung habe keine medizinischen Argumente ergeben, die zwingend gegen eine Entlassung sprächen. Zugleich unterstrichen die Experten die Bedeutung der Beratung durch die Apotheken bei der Abgabe der „Pille danach“.

Die Empfehlung wird an den Gesetzgeber weitergeleitet – der kann dem Ausschuss folgen oder von dessen Einschätzung abweichen. Das BMG muss nun entscheiden, ob es eine entsprechende Verordnung zur Entlassung der „Pille danach“ aus der Verschreibungspflicht erlässt.

Die Union lehnt dies ab. Die SPD befürwortet hingegen den OTC-Switch – genauso wie Linke und Grüne. Theoretisch könnte der Seniorpartner in der Großen Koalition in dieser Frage also überstimmt werden.

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hatte bereits Ende Oktober empfohlen, die „Pille danach“ mit Levonorgestrel aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Der Bundesrat stimmte dieser Empfehlung im November zu: Notfallkontrazeptiva mit 1,5 Milligramm Levonorgestrel sollen rezeptfrei werden.

Das BMG hatte dem Sachverständigenausschuss aufgetragen, sein Votum aus dem Jahr 2003 zu erneuern. Damals hatte sich die Mehrheit der Mitglieder für eine Freigabe ausgesprochen. Allerdings war nur über die halbe Wirkstärke abgestimmt worden.

Die Linksfraktion wollte eigentlich schon am Donnerstag im Bundestag über die „Pille danach“ diskutieren: Die Oppositionspartei hatte einen Antrag mit dem Titel „Den Bundesratsbeschluss zur rezeptfreien 'Pille danach' schnell umsetzen“ eingereicht – den Antrag aber inzwischen zurückgezogen.

Es habe Fehler bei den Terminen gegeben, erklärt ein Sprecher der Abgeordneten Kathrin Vogler, die den Antrag eingereicht hatte. Die Bundesregierung soll nun mehr Zeit bekommen, um auf die Entscheidung des Sachverständigenausschusses zu reagieren. „Wir werden aber zeitnah nachlegen, wenn es keine positiven Signale gibt“, betont er.

Neben der schnellen Umsetzung der Bundesratsempfehlung hatte die Linke eine Ausnahmeregelung im Heilmittelwerbegesetz (HWG) gefordert: Trotz OTC-Switch solle es weiterhin verboten sein, für die „Pille danach“ zu werben. Außerdem fordert die Oppositionspartei, dass für unter 18-Jährige weiterhin die Kosten für das Präparat übernommen werden – analog zu anderen oralen Kontrazeptiva.

Während sich die Apotheker auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) in Düsseldorf für die rezeptfreie „Pille danach“ ausgesprochen haben, kritisieren Frauenärzte den OTC-Switch: Die politische Entscheidung habe mit der Versorgungsnotwendigkeit nicht zu tun, monierte der Berufsverband der Frauenärzte.

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