Parkinson-Pflaster

Neupro nicht mehr kühlpflichtig APOTHEKE ADHOC, 11.09.2012 09:01 Uhr

Berlin - 

Das transdermale Pflaster Neupro (Rotigotin) muss nicht mehr im Kühlschrank gelagert werden. Der Hersteller UCB weist daraufhin, dass die Lagerung künftig bei Raumtemperatur bis zu 25 Grad Celsius erfolgen kann.

 

Die neuen Lagerbedingungen wurden aufgrund einer veränderten Rezeptur geschaffen. Auch die Haltbarkeit konnte von 18 auf 24 Monate verlängert werden. Pharmakokinetik, Wirkung und Verträglichkeit seien allerdings gleich geblieben.

Um eine konstante Belieferung sicherzustellen, sind übergangsweise beide Präparate verfügbar. Ein neues Packungsdesign soll auf die veränderten Lagerungsbedingungen hinweisen. Alte Packungen müssen weiter im Kühlschrank aufbewahrt werden.

Neupro ist zur symptomatischen Behandlung der ideopathischen Parkinson-Erkrankung zugelassen. Außerdem ist der Dopamin-Agonist zur symptomatischen Behandlung des mittelschweren bis schweren ideopathischen Restless-Legs-Syndrom indiziert.

Die europäische Arzneimittelagentur EMA hatte im Juni 2008 die Lagerung im Kühlschrank empfohlen, da es zur Ausflockung des Wirkstoffes kam. Zuvor wurden mehrere Chargen des Präparats zurückgerufen.