Neuer Bericht: Impfnebenwirkungen bei Kindern Alexandra Negt, 31.03.2022 08:09 Uhr
Seit Ende November können Kinder ab 5 Jahren mit Comirnary geimpft werden. Genau wie bei Erwachsenen sieht das Impfregime bei den 5- bis 11-Jährigen zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen vor. Bislang wurden laut Paul-Ehrlich-Institut (PEI) keine Myokarditis- oder Perikarditis-Fälle in dieser Altersgruppe gemeldet.
Bis zum 3. März wurden dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) insgesamt 859 Verdachtsfälle auf Nebenwirkungen gemeldet. Bezogen auf die Gesamtzahl der verabreichten Impfdosen beträgt die Melderate 4 Fälle auf 10.000 Impfungen. Dabei konnte kein signifikanter Unterschied zwischen Mädchen und Jungen festgestellt werden. Von den gemeldeten Fällen wurden 53 als schwerwiegend eingestuft. 26 Fälle entfielen dabei auf Mädchen, 27 Fälle auf Jungen. Ob schwerwiegende Nebenwirkungen vermehrt nach der ersten oder nach der zweiten Impfung auftraten, kann nicht eindeutig gezeigt werden, da in 14 der 53 Fälle nicht angegeben wurde, um welche Spritze es sich handelte.
Nur ein anaphylaktischer Schock
Dem PEI liegt nur eine Meldung über einen anaphylaktischen Schock vor. Myokarditis- und Perikarditis-Fälle sind nicht gemeldet worden. 17 schwerwiegende Reaktionen wurden unter dem Punkt Allgemeinreaktion zusammengefasst. Mit 9 und 8 Fällen waren Synkopen (Ohnmacht, Kreislaufkollaps) und Krampfanfälle die häufigsten schwerwiegenden Reaktionen.
Zu den häufigsten nicht schwerwiegenden Nebenwirkungen gehörten Schmerzen an der Injektionsstelle, Kopfschmerzen, Müdigkeit und Fieber. Bei drei Viertel aller Kinder waren die Symptome zum Zeitpunkt der Meldung bereits am Abklingen. In zwei Fällen kam es zu einem dauerhaften Schaden: Einmal kam es zu einem epileptischen Krampfanfall und einmal zu einem Psoriasis-Ausbruch.
Das PEI fasst zusammen, dass die Meldungen der rund 2 Millionen verabreichten Impfdosen in der Altersgruppe der 5- bis 11-Jährigen sich mit den Ergebnissen der Zulassungsstudien decken. Das PEI merkt an, dass die Berichtsergebnisse Einschränkungen unterliegen, da die Daten im Rahmen eines passiven Überwachungsmeldesystems gesammelt und analysiert wurden.