Geänderte Empfehlungen zu Pertussis

Neu: Keuchhusten-Impfung für Schwangere

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Berlin -

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Mitte Mai beschlossen, die Richtlinie über die Pertussis-Schutzimpfungen zu ändern. Insbesondere für Frauen ändern sich die Empfehlungen. Hier hatte sich zuletzt das Impfschema geändert.

„In jeder Schwangerschaft und für alle Schwangeren“, dieser Satz wurde neu in die Richtlinie zur Keuchhusten-Impfung aufgenommen. Die Impfung soll unabhängig von einer vorher verabreichten Imfpdosis erfolgen, so hatte es die Ständige Impfomission (Stiko) empfohlen. Der G-BA hat die Empfehlung in die aktuelle Richtlinie über die Pertussis-Schutzimpfung aufgenommen. Unter dem Punkt „Indikationsimpfung“ wurde dafür die Passage „Frauen im gebärfähigen Alter“ gestrichen.

Um ihr neugeborenes Kind in den ersten Lebensmonaten vor einer Keuchhusten-Erkrankung zu schützen, sollen schwangere Frauen möglichst früh im dritten Trimenon gegen Pertussis geimpft werden. Der bisherige Hinweis zur Umsetzung („Erfolgte die Impfung nicht vor der Konzeption, sollte die Mutter bevorzugt in den ersten Tagen nach der Geburt des Kindes geimpft werden. Impfung möglichst bis vier Wochen vor Geburt des Kindes“) wird folgendermaßen ersetzt: „Impfung zu Beginn des 3. Trimenons (ab der 28. Schwangerschaftswoche); bei erhöhter Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt sollte die Impfung mit dafür zugelassenen Impfstoffen bereits im 2. Trimenon erfolgen. Ist in der Schwangerschaft keine Impfung erfolgt und liegt die letzte Impfung zehn oder mehr Jahre zurück, sollte die Mutter bevorzugt in den ersten Tagen nach der Geburt geimpft werden.“

Innerhalb der Indikationsimpfung wird auch auf die engen Kontaktpersonen des Neugeborenen eingegangen. Bisher sollten sich nur Eltern und Geschwister impfen lassen. Im Rahmen der Änderungen wurden auch „Freunde“ mit in die Liste aufgenommen. Somit sollten alle Personen, die sich häufiger und über einen längeren Zeitraum mit dem Baby beschäftigen, einen Impfschutz vorweisen können. Da aktuell kein Pertussis-Monoimpfstoff vorhanden ist, wird die Dreifachimpfung Tetanus-Diphterie-Pertussis empfohlen. Die Auffrischimpfung für Erwachsene kann stets im Rahmen der notwendigen Tetanus-Auffrischungen erfolgen.

Wichtig: Säuglinge können erst mit dem vollendeten zweiten Monat gegen Keuchhusten geimpft werden. In den erste acht Lebenswochen sind sie auf einen indirekten Schutz durch konsequente Impfzahlen bei den Kontaktpersonen angewiesen. Deshalb ist es wichtig, dass neben der Mutter auch der Vater geimpft ist. Geschwisterkinder sollte, bei Einhaltung der Impftermine, in den meisten Fällen über einen Keuchhusten-Schutz verfügen. Der Impfschutz von Personen, die die Säuglinge umgeben (Freunde, Großeltern & Co.), bietet einen zusätzlichen Schutz.

Vereinfachter Impfplan

Um den Impfplan von Säuglingen bei vergleichbarem Schutz zu vereinfachen, hat die Stiko im letzten Monat das bisher empfohlene 3+1-Impfschema der Sechsfach-Impfung reduziert. Die aktuelle Empfehlung lautet 2+1. Wichtig ist die Einhaltung der Termine. Für Frühgeborene gilt die Neuerung jedoch nicht. Die Sechsfach-Impfung schützt gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ B und Hepatitis B. Das 3+1-Schema bedeutet, dass Säuglinge dreimal im Abstand von einem Monat eine Injektion erhalten. Danach folgt eine Weitere mit mindestens sechsmonatigem Abstand. Nun wird eine Impfung gestrichen, sodass sich zwei Impfungen mit achtwöchigem Abstand ergeben. Die „+1“-Impfung erfolgt weiterhin nach sechs Monaten.

Der Impfschutz soll dabei allerdings vergleichbar sein. Grund für die Anpassung sei die Erkenntnis, dass nur ein kleiner Anteil der Säuglinge zu den empfohlenen Zeitpunkten geimpft wird, so das RKI. Durch die Vereinfachung des Impfplans möchte das RKI die Anzahl von fristgerecht durchgeimpften Säuglingen erhöhen. Die Stiko empfiehlt, die Impfserie um den ersten Geburtstag abzuschließen. „Für einen zuverlässigen Langzeitschutz ist es besonders wichtig, zwischen der zweiten und dritten Impfstoffdosis einen Abstand von mindestens sechs Monate einzuhalten“, betonen die Impfexperten.

 

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